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E-Rezept, Girocard & Co: Welche Änderungen uns im Juli erwarten

Frauenhand mit Taschenrechner und Papier auf dem Schreibtisch
© Adobe Stock

Was kommt im Juli 2023 auf Verbraucher*innen zu?

Bürgergeld, Rente und mehr: Diese Änderungen kommen im Juli 2023 auf uns zu.

Gut die Hälfte des Jahres ist vorbei und ab Juli kommen noch einmal Änderungen auf Verbraucher*innen zu. Das solltet ihr wissen.

Inhaltsverzeichnis

Welche neuen Änderungen und Gesetze kommen im Juli auf Verbraucher*innen zu? Zwischen Rente und Bürgergeld gibt es einige wichtige Dinge, die man wissen sollte. Wir klären euch auf und sagen euch, was euch ab Juli 2023 erwartet.

Mehr Rente

Um die Angleichung zwischen Ost- und Westdeutschland voranzutreiben, werden ab Juli die Altersbezüge steigen. Im Osten liegen sie mit 5,86 % etwas höher als im Westen mit 4,39 %. Seit 2018 wurden die Rentenwerte schrittweise angeglichen.

Ursprünglich sollte die Reform erst 2024 an den Start gehen, doch die gestiegenen Löhne und die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes erlauben die Angleichung nun schon ein Jahr früher als gesetzlich geplant.

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Maestro-Funktion fällt weg

Ab dem 01. Juli enthalten neu ausgestellte Girokarten keine Maestro-Funktion mehr. Das bedeutet, dass Verbraucher*innen künftig mit ihrer Karte im Ausland kein Geld mehr abheben oder bezahlen können.

Doch keine Sorge: Alte Karten mit Maestro-Funktion behalten bis zum Ende ihrer Gültigkeit die Funktion. Nach Ablauf können Kund*innen dann eine neue Girokarte oder eine Debitkarte von ihrer Bank erhalten.

Elektronisches Rezept

Nach langer Verzögerung geht ab dem 01. Juli auch das elektronische Rezept (E-Rezept) an den Start. Ab dann soll es möglich sein, dass Kund*innen lediglich mit ihrer Versichertenkarte ein Rezept in der Apotheke abholen können.

Das Bundesgesundheitsministerium verspricht sich dadurch unter anderem mehr Sicherheit und die Ersparnis von Zeit und Wegen. Das E-Rezept kann dann per App, als Ausdruck oder einfach über die Versichertenkarte verfügbar gemacht werden.

Zweite Reform des Bürgergelds

Bereits im Januar löste das Bürgergeld „Hartz IV“ ab und geht nun in die zweite Runde. Unter anderem wird dafür die Einkommensfreigrenze erhöht, was viele Bezieher*innen des Bürgergeldes freuen wird.

Besonders Menschen unter 25 Jahren können davon profitieren: Diese dürfen ihr Einkommen durch Schüler-, Studentenjobs & Co. bis 520 Euro behalten. Auch geringqualifizierten Menschen soll der Weg auf den Arbeitsmarkt erleichtert werden, unter anderem durch Weiterbildungen und Coachings.

Höhere Beiträge für Pflegeversicherung

Eine etwas weniger erfreuliche Nachricht für Beschäftigte: Ab dem 01. Juli steigen durch die neue Reform auch die Kosten für die Pflegebeiträge an. Der allgemeine Beitragssatz steigt von 3,05 % des Bruttolohns auf 3,4 %.

Um Familien mit Kindern zu entlasten, steigt auch der Beitragssatz für kinderlose Erwerbstätige von  0,35 % auf 0,6 %.

Pfändungsfreigrenzen für Schuldner erhöht

Mit einem Pfändungsfreibetrag stellt der Staat sicher, dass ein Bürger oder eine Bürgerin trotz Schulden weiterhin Lebenshaltungskosten zahlen kann. Dieser Beitrag wurde nun erhöht – und zwar von 1.330 Euro auf 1.402 Euro.

Betroffene müssen sich in der Regel nicht weiter kümmern, da die Anpassung der neuen Grenzen automatisch durch Banken und Sparkassen erfolgt.

Erhöhung der Gasspeicherumlage

Ab Juli steigen außerdem die Kosten für die Gasspeicherumlage von 59 Cent auf 1,45 Euro. Grund dafür sind die Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit des Unternehmens Trading Hub Europe, welches für die Organisation des deutschen Gasmarktes verantwortlich ist.

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Corona-Regelung zum Kurzarbeitergeld entfällt

In Pandemie-Zeiten konnten Betriebe und Unternehmen Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter*innen beantragen. Bisher sah die Corona-Regelung vor, dass nur noch 10 % der Mitarbeiter*innen von Kurzarbeit betroffen sein mussten, statt den üblichen 30 %. Ab Juli wird sich das wieder ändern: Dann gelten wieder die ursprünglichen Regelungen für Betriebe & Co.

Neue Aufnahmen für Google Street View

Da die Aufnahmen von Google-Street View in Deutschland aus den Jahren 2008 und 2009 stammen, sollen nun neue Bilder her. Ab Juli werden die neu aufgenommenen Fotos dann schrittweise aktualisiert. Wer nicht möchte, dass sein Haus gezeigt wird, kann mithilfe eines Formulars Widerspruch einlegen.

Quellen:
Bundesrat
Bundesagentur für Arbeit
Bundesgesundheitsministerium
NDR

Einige Aspekte werden euch sicherlich mehr freuen, als andere. Dennoch hoffen wir, dass wir euch mit diesem kleinen Überblick etwas mehr Informationen bieten konnten und ihr euch für den Juli gewappnet fühlt.