Schon in wenigen Tagen geht es in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland los, das Schuljahr 2023/24. Nach sechseinhalb Wochen Sommerferien müssen Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen wieder morgens aufstehen und pauken.
Ganz genauso wie das zurückliegende Schuljahr wird es in ein paar Tagen aber nicht für Lehrer*innen und Schüler*innen laufen. Insgesamt fünf Neuerungen will das Land NRW in diesem Schuljahr an Grund- und weiterführenden Schulen umsetzen.
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Änderung 1: Unterrichtsausfall muss erfasst werden
Wer bereits Kinder in der Schule hat, wird ein Lied vom Lehrermangel singen können. Egal ob Grundschule oder weiterführende Schule, der Personalmangel an deutschen Schulen hat im zurückliegenden Schuljahr unzählige Stunden ausfallen lassen. Unzählig auch deshalb, weil es im letzten Schuljahr keine Pflicht gab, Unterrichtsausfälle zu erfassen.
Die Coronapandemie hat erst Schulen geschlossen, den Eltern zwischenzeitlich frei gestellt, ob sie ihr Kind in die Schule schicken oder nicht und am Ende wieder regulären Unterricht eingeführt. Ob dieser wirklich stattgefunden hat oder wegen eines kranken oder schlichtweg fehlenden Lehrers ausfiel, das musste keine Schule nachweisen. Die Pflicht wurde unter Corona-Bestimmungen ausgesetzt.
Mit dem neuen Schuljahr nun haben Schulen in NRW wieder eine Nachweispflicht für Unterrichtsausfall. Alles muss genau festgehalten werden.
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Änderung 2: Verpflichtende Lesezeit
Für Grundschüler*innen wird es im neuen Schuljahr eine verpflichtende Lesezeit von dreimal 20 Minuten pro Woche im Unterricht geben. Grund für diese Lehrplananpassung: Die aktuellen Ergebnisse der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) zeigen, dass ein Viertel der deutschen Viertklässler*innen nicht ausreichend gut lesen kann. Sie konnten den festgelegten Mindeststandard nicht erreichen.
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Die Coronapandemie, so die Expert*innen der Studie, sei aber nicht der einzige Grund für die fehlende Lesekompetenz. Seitdem die Studie durchgeführt wird, nimmt die Fähigkeit im Lesen bei Viertklässlern in Deutschland ab.
Mit den neu eingeführten ‚Lesestunden‘ wollen NRWs Grundschulen diesem Trend entgegenwirken.
Änderung 3: Digitaler(er) Unterricht
Die Digitalisierung, das wissen wir mittlerweile, hat Deutschland kräftig verschlafen. Auch an deutschen Schulen. Dieser großen Wissenslücke will das Land NRW mit einer neuen Homepage für Lehrer und Lehrerinnen zu Leibe rücken. Hier sollen sich Lehrkräfte Inspirationen und Anregungen für einen fortschrittlicheren, sprich, digitaleren Unterricht holen können.
Auf www.lernen-digital.nrw stehen Lehrer*innen „Arbeitshilfen und Unterstützungsstrukturen für eine digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung“ zur Verfügung.
Änderung 4: Alltagshelfer*innen
Ab dem kommenden Schuljahr sollen sogenannte Alltagshelfer*innen Lehrer und Lehrerinnen während des Unterrichts unterstützen. Zunächst sollen sie an Grundschulen eingesetzt werden, später auch an weiterführenden Schulen.
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Änderung 5: Abitur 2.0
Die Abiturprüfungen 2023 des Landes NRW haben deutschlandweit für Furore gesorgt. Nicht aber, weil sie besonders schwer oder leicht waren, sondern weil Schulen sie nicht downloaden konnten und sie deshalb verschoben werden mussten. Das soll im kommenden Schuljahr nicht noch einmal passieren.
Deshalb sollen die Abiturprüfungen 2024 bereits drei Tage vor dem Prüfungstag heruntergeladen werden können. Um aber Betrug und Vorabveröffentlichungen der Aufgaben auszuschließen, sollen sie besonders verschlüsselt werden.