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Deutschlandticket: Diese Änderungen gelten ab dem 15. August

Zug der deutschen Bahn, der gerade einfährt, mit einem Mann am rechten Bildrand, der seinen Koffer hinter sich herzieht
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49-Euro-Ticket: Diese Änderungen gelten ab dem 15. August

Die neue Regelung dürfte viele Fahrgäste ärgern

Ab dem 15. August kommen einige Änderungen auf Fahrgäste mit dem Deutschlandticket zu: Das solltest du dazu wissen.

Inhaltsverzeichnis

Das Deutschlandticket feiert seit der Einführung am 1. Mai einen großen Erfolg: Bereits 7 Wochen nach dem Start des Ticketverkaufs, haben sich knapp 10 Millionen Bürger*innen für das Ticket entschieden. Doch nun kommen auf Kund*innen einige Änderungen zu, die viele vermutlich ärgern wird.

Diese Regelung gilt ab dem 15. August

Mit dem Deutschlandticket können Reisende beinahe durch ganz Deutschland fahren: Gültig ist das Ticket in Nahverkehrszügen und auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen.

Zuvor konnten Kund*innen bei Verspätung eines Regionalzuges auf einen ICE, IC oder EC umsteigen und anschließend die Rückerstattung des Ticketpreises mithilfe der App der Deutschen Bahn anfordern. Doch ab dem 15. August müssen Ticketinhaber*innen diesen Preis nun aus eigener Tasche bezahlen.

Auch Kabeldiebstähle, Notfälle im Zug oder Personen im Gleis, gelten ab dann nicht mehr als Entschädigungsgrund.

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Begründung der Deutschen Bahn

Auf der Webseite der Deutschen Bahn heißt es dazu: „Da das Deutschlandticket gesetzlich im § 3 der Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO) als Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt definiert ist, erfolgt auch im Fahrgastrechtefall keine Erstattung von Fahrgeldern für die Benutzung von Fernverkehrszügen.“

Der Grund für die Änderung ist eine neue EU-Vorgabe: Denn das Deutschlandticket fällt unter die Kategorie „Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ – wer ein Fahrtticket wie dieses besitzt, hat demnach kein Anrecht auf eine „kostenlose“ Alternative.

Diese Ausnahmen gelten

Für Reisende gibt es allerdings zwei Ausnahmen, mit denen weiterhin eine Erstattung des Ticketpreises möglich ist. Demnach haben Reisende, die ihr Ziel wegen eines Ausfalls nicht vor Mitternacht erreichen, ein Recht auf Entschädigung. Das Gleiche gilt, wenn Reisende zwischen null und fünf Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Ziel ankommen.

Kritik vom Bundesverband Verbraucherzentrale

Mit der neuen Regelung werden viele Ticketinhaber*innen sicherlich verärgert sein. Doch das ist nicht der einzige Kritikpunkt. Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzvb) berichtet, dass alleine von Mai bis Juli über 350 Rückmeldungen zum Verbraucheraufruf den vzvb erreichten.

Bereits beim Bestellprozess kam es zu Problemen, wie etwa, dass die Seite nach dem Kauf abgestürzt ist oder durch den wiederholten Versuch, ein Ticket zu kaufen, versehentlich mehrere Tickets im Warenkorb landeten. Auch Kündigungen liefen nicht so reibungslos ab, wie es vorhergesehen war und der Kundendienst war laut Verbraucher*innen nur schwer erreichbar.

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Wie sieht die Zukunft des Deutschlandtickets aus?

Mobilitätsforscher Andreas Knie vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, sagt gegenüber dem Deutschlandfunk, dass man das Ticket deutlich attraktiver machen könnte. Er schlägt vor, den Preis auf 29 Euro zu reduzieren, wodurch die Einnahmen ungefähr gleich blieben, da mehr Tickets verkauft werden würden.

Außerdem fordert er, das Angebot für Fernverkehr und Anrufsammeltaxi zu erweitern. Demnach würden seiner Meinung nach auch Menschen erreicht werden, die zuvor nicht vom ÖPNV profitiert haben.

Wie die neue Regelung bei Verbraucher*innen ankommt und welche Konsequenzen das ganze mit sich zieht, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.