Veröffentlicht inJob & Geld

Gehören der Arbeitsweg oder Kaffee holen zur Arbeitszeit?

©

Arbeitszeiterfassung: Ab wann beginnt die Arbeit eigentlich?

Auf der Arbeit angekommen, dauert es meist etwas bis wir mit der eigentlichen Arbeit starten. Aber gilt das dann auch als Arbeitszeit?

Arbeitsweg, Kaffee holen, mit Kollegen plaudern: Alles Dinge, die irgendwie mit unserem Job zusammenhängen. Aber gehört das auch Arbeitszeit?

Wenn wir morgens im Büro ankommen, holen wir uns in der Regel erst einmal einen Kaffee oder einen Tee, starten den Computer und plaudern mit den Kolleg*innen. Bis wir tatsächlich mit der Arbeit starten, vergehen oftmals einige Minuten. Doch gilt das dann überhaupt als Arbeitszeit oder muss ich die Zeit hinten anhängen, um auf meine Stunden zu kommen?

Die Antwort auf diese Frage wird Arbeitnehmer*innen freuen. „Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit bereits in dem Moment, ab dem der Arbeitnehmer den Startknopf des Computers betätigt“, erklärt Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht der mgp-Kanzlei in Berlin, gegenüber der Berliner Morgenpost

Auch lesen: Job kündigen: DAS ist der häufigste Kündigungsgrund

Zeit, die man vor der Arbeit als Vorbereitung nutzt, wird als „Rüstzeit“ bezeichnet. Und diese wird als Arbeitszeit verrechnet. Auch wenn man Arbeitskleidung tragen muss, zählt das An- und Auskleiden am Arbeitsplatz in der Regel zur Arbeitszeit. „Je auffälliger die Dienstkleidung ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber die Umkleidezeit vergüten muss“, so die Expertin.

Die Frage, was genau zur Arbeitszeit gehört und was nicht, dürfte schon bald noch mehr Menschen beschäftigen. Vor allem Arbeitnehmer*innen mit einem Gleitzeitmodell oder mit einer Homeoffice-Regelung. Denn mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 steht nun fest, dass die Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht wird.

Mehr dazu, findet ihr hier: Aus für Homeoffice? Arbeitszeiterfassung wird Pflicht!

Arbeitsweg: Gehört die Zeit im Auto oder in der Bahn zur Arbeitszeit?

Die meisten kennen es: Morgens auf dem Weg zur Arbeit stehen wir an jeder roten Ampel, die auf unserem Weg liegt, vom nervigen Berufsverkehr ganz zu schweigen und dann finden wir noch nicht mal einen Parkplatz. Mit Bus und Bahn sieht die Welt oft nicht anders aus. Ausfallende Züge und Verspätungen sind an der Tagesordnung. Das kann uns schon ganz schön viel Zeit kosten. Da könnte man doch meinen, dass auch der Arbeitsweg zur Arbeitszeit gehört, oder?

Lesetipp: Mit Kollegen über Gehalt sprechen: Ist das wirklich verboten?

Leider nein. Die Zeit, die Arbeitnehmer*innen für den Weg ins Büro benötigen, wird nicht vergütet. Nur in bestimmten Ausnahmefällen zählt auch der Arbeitsweg offiziell zur Arbeitszeit. Wenn Arbeitnehmer*innen zum Beispiel immer im Homeoffice arbeiten und nur in Ausnahmefällen zu Kund*innen fahren müssen, kann der Weg dahin zur Arbeitszeit gerechnet werden. „Dies ist häufig bei Außendienstmitarbeitern der Fall. Hier stellt der Weg zwischen dem Wohnort und dem Standort des ersten und letzten Kunden ausnahmsweise bereits Arbeitszeit dar“, so die Fachanwältin.

Gehören Gespräche mit Kollegen zur Arbeitszeit?

Während der Arbeit kommt immer mal wieder der Moment, in dem man mal durchatmen muss und sich einen Kaffee holt. Wie so oft begegnet man auf dem Weg natürlich auch den Kolleginnen und Kollegen. Ein kleiner Plausch sollte da doch drin sein, oder?

Eigentlich gehören private Gespräche nicht zur Arbeitszeit. Genau genommen müssen diese laut Expertin in die Pause verlegt werden. Der fachliche Austausch über die Arbeit und den Job hingegen ist natürlich erlaubt. Wenn man sich jedoch nur kurz mit Kolleg*innen auf dem Gang unterhält, wird einem das in der Praxis wahrscheinlich kein*e Vorgesetzte*r übel nehmen. Immerhin ist ein regelmäßiger Austausch und ein gutes Teamgefühl auch für Arbeitgeber*innen von Vorteil.