Das Bürgergeld soll Personen aus einkommensschwachen Haushalten unterstützen. Dabei geht es nicht nur um die existenzielle Grundsicherung, also Förderungen für Wohnen und Lebensmittel, sondern auch um Unterstützung für die gesellschaftliche Teilhabe und Bildung.
Daher gibt es das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT. Dieses umfasst finanzielle Unterstützung für Schulbedarf, Förderung von Schulausflügen und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, aber auch Angebote, die der Lernförderung dienen.
Auch lesen: Indirekte Hilferufe: 8 Sätze, mit denen Kinder um Hilfe bitten
Schüler*innen sollen zudem eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung erhalten. Und sie sollen die Möglichkeit bekommen, Freizeitangebote wahrnehmen zu können. Hierzu werden zum Beispiel Vereinsmitgliedschaften gefördert.
Im Rahmen des Schulbedarfspakets haben Familien bereits 58 Euro für die Schulausstattung erhalten. Zum Beginn des neuen Schuljahrs am 1. August 2023 wurden weitere 116 Euro ausbezahlt. Beide Zahlungen zusammen ergeben 174 Euro, die für Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien verwendet werden können. Ein Antrag hierfür muss nicht gestellt werden. Berechtigte erhalten das Geld automatisch.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Anspruch auf die Förderung haben Personen, die selbst oder deren Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Auch Personen, die Wohngeld erhalten oder einen Kinderzuschlag erhalten, sind berechtigt.
Lest auch: Weiterführende Schule: Wie wichtig ist die Grundschulempfehlung?
Wie beantrage ich die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Die Beantragung für eine Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll möglichst unbürokratisch und unkompliziert vonstattengehen. Daher können die Leistungen über nur ein einziges Dokument beantragt werden. Das Dokument besteht aus einem Blatt, auf dem angekreuzt wird, welche Leistungen benötigt werden. Lediglich für wenige Ausnahmen, wie für die Lernförderung, wird ein weiterer Fragebogen benötigt.
An wen wende ich mich, wenn ich die Förderung beantragen möchte?
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, kann sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden. Personen, die Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, wenden sich an die Stadtverwaltung oder an die Verwaltung des Landkreises. Auf der Seite „Anlaufstellen für Antragsstellung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findet ihr weitere Informationen.
Mehr lesen: Schuljahr 2023/24: Das ändert sich für Schüler und Lehrer
Nach Antragsstellung wird geprüft, welche Leistungen genehmigt werden. Die bewilligte Förderung wird in der Regel gleich an die Institution übermittelt, bei der die Freizeitaktivitäten stattfinden. Lediglich das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung werden bzw. wurden direkt an die Familien bezahlt.