Dass sich die Steuererklärung nicht lohnt, ist ein weit verbreiteter Mythos, der nicht stimmt. Denn laut des Statistischen Bundesamts bekamen Steuerpflichtige im Schnitt 1.095 Euro vom Finanzamt zurück.
Es gibt viele Kosten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Darunter fallen einige Ausgaben, die du garantiert selbst schon hattest.
Also warum nicht zu viel gezahltes Geld vom Staat zurückholen? Wir verraten dir drei Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst.
#1 Handwerkerkosten
Du hattest Handwerker bei dir im Haus, die sich um eine defekte Spülmaschine gekümmert haben? Dann kannst du einen Teil dieser Leistung von der Steuer absetzen. Insgesamt lassen sich 20 % der Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Jedoch gibt es eine Maximalgrenze, die bei 1200 Euro im Jahr liegt. Lag die Handwerkerrechnung bei 4.000 Euro, bedeutet das, dass du 800 Euro vom Finanzamt zurückbekommen kannst.
Aufgrund der Maximalgrenze würdest du die 20 % jedoch nur bis zu einer Rechnung von 6.000 Euro bekommen. Möchte die Handwerkerfirma 8.000 Euro von dir, wären das 1.600 Euro. Dann bekommst du aber trotzdem nur die 1.200 Euro zurück.
Was solltest du beachten? Es ist wichtig, dass du dir eine Rechnung über die Leistung ausstellen lässt. Außerdem muss die Zahlung überwiesen werden. Eine Barzahlung ist nicht gültig. Nur die Dienstleistung ist absetzbar, nicht aber die Materialkosten. Du kannst also nur Arbeitslohn und Fahrtkosten geltend machen. Außerdem müssen die Handwerkerarbeiten bei dir zu Hause durchgeführt worden sein und es darf sich nicht um einen Neubau handeln.
Was nicht nur in diesem Fall gilt: Bekommst du die Arbeiten durch eine öffentliche Förderung (z.B. KfW-Kredit) bezahlt, können die Leistungen nicht abgesetzt werden.
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#2 Kosten für die Kinderbetreuung
Auch Kosten für die Kinderbetreuung lassen sich steuerlich geltend machen. Wie? Wenn du einen Babysitter oder eine Tagesmutter für dein Kind engagiert hast, kannst du die Kosten hierfür von der Steuer absetzen. Das gilt übrigens auch für die Kita-Kosten. Pro Kind lassen sich Zweidrittel der Kosten bis maximal 4.000 Euro steuerlich geltend machen.
Um sich Betreuungskosten zurückzuholen, dürfen die Kinder jedoch nicht älter als 14 Jahre sein. Diese Altersgrenze gilt nicht für Kinder, die auf eine Fremdbetreuung angewiesen sind, weil sie unter einer geistigen oder körperlichen Behinderung leiden.
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#3 Rechtsschutzversicherung
Du hast eine Rechtsschutzversicherung? Dann kannst du diese unter Umständen ebenfalls steuerlich geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass auch Arbeitsrechtsschutz damit abgedeckt wird.
Bei einer umfassenden Rechtsschutzversicherung lässt sich der Anteil für den Arbeitsrechtsschutz über die Steuererklärung zurückholen. Wie hoch der Anteil ist, steht unter Umständen auf der Rechnung oder er kann bei der Versicherung erfragt werden.
In der Galerie findest du 5 Job-Fakten, die du garantiert nicht kanntest:
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