Veröffentlicht inAktuelles, Familie, Kind & Familie

Kinderkrankengeld: Das gilt für die kommenden Monate

Mutter legt ihrem kranken Sohn die Hand auf die Stirn, in der anderen hält sie ein Fieberthermometer.
© AdobeStock/ Kay A/ peopleimages.com

Vorab im Video: Kind krank: Was berufstätige Eltern wissen müssen

Beim Zubettgehen am Abend war alles in Ordnung, doch am Morgen wacht das Kind krank auf. Es muss zu Hause bleiben. Was tun als Eltern, wenn doch eigentlich die Arbeit ruft?

Eltern haben das Recht, ihr krankes Kind zu Hause zu betreuen. Was genau für die kommenden Monate in Sachen Krankengeldhöhe und -dauer gilt, lest ihr bei uns.

Inhaltsverzeichnis

Wird das Kind krank und ist es jünger als 12 Jahre, haben Eltern das Recht, für die Pflege ihres Kindes der Arbeit fernzubleiben. Um für diese Kinderkrankentage weiterhin Lohn zu erhalten, müssen Mütter und Väter ihrem Arbeitgeber ein Attest des Arztes bzw. der Ärztin vorlegen.

Neu ist seit dem 18. Dezember 2023, dass Eltern die ärztliche Bescheinigung über die Krankmeldung eines Kindes auch telefonisch beantragen können und nicht zwingend mit dem kranken Kind in die Arztpraxis gehen müssen. Das geht jedoch nur, wenn das Kind der Praxis bereits bekannt ist. Außerdem ist die Bescheinigung maximal für 5 Werktage möglich.

Lesetipp: Keimschleuder Kind: Wie Eltern sich vor Kinderviren schützen können

Wie viele Kinderkrankentage hat man?

Für die Jahre 2024 und 2025 gilt, dass Mütter und Väter pro Kind 15 bezahlte Krankentage zur Verfügung haben. Bei mehreren Kindern beläuft sich der maximale Anspruch der Kinderkrankentage auf bis zu 35 Tage pro Elternteil.

Alleinerziehende haben einen Anspruch von 30 Kinderkrankentage pro Kind pro Jahr. Alleinerziehende mit mehreren Kindern können bis zu 70 Arbeitstage als Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Lies auch: 8 Tipps, damit Kinder bei einer Erkältung besser schlafen

Sonderfall: Stationäre Aufnahme

Muss ein Kind stationär aufgenommen werden und ist es medizinisch notwendig, dass auch ein Elternteil stationär aufgenommen wird (bspw. weil das Kind jünger als 12 Jahre alt ist), hat dieser Elternteil so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Das heißt, es gibt in diesem speziellen Fall keine Höchstanspruchsdauer.

Zudem werden die Tage, die ein Elternteil mit in stationärer Behandlung verbracht hat, nicht auf die gesetzlichen Kinderkrankentage angerechnet.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld wird nicht vom Arbeitgeber, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich mitversichert ist. Das heißt, das Kinderkrankengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

Einen Antrag im klassischen Sinne gibt es für Kinderkrankentage nicht. Eltern müssen lediglich die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes an ihre Krankenkasse schicken. Diese setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Der wiederum ist verpflichtet, die zur Berechnung der Höhe des Kinderkrankengeldes relevanten Verdienstangaben zu übermitteln.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

In der Regel beträgt die Höhe des Kinderkrankengeldes 90 % des ausgefallenen Nettogehalts, das gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse erhalten. An der Höhe des Kinderkrankengeldes soll sich auch in naher Zukunft nichts ändern. Für privat versicherte Arbeitnehmer*innen gelten die jeweiligen Versicherungsbestimmungen.

Können mehrere Kindergeldansprüche gleichzeitig entstehen?

Es kann pro Elternteil immer nur ein Anspruch realisiert werden. Eltern müssten sich dann für einen Kinderkrankengeldanspruch entscheiden.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information. Habt ihr Fragen zu bereits genommenen oder noch ausstehenden Krankentagen, wendet euch immer an eure Versicherung und sprecht auch mit eurem Arbeitgeber über Regelungen, Fristen und Bescheinigungen.

Weitere Familienthemen: