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Kein Freistellungsauftrag? Warum die Steuererklärung für dich besonders wichtig ist

Person hebt Geld von einem Bankautomaten ab.
© Adobe Stock/hadrian-ifeelstock

Freistellungsauftrag: Dieser Fehler kann dich Geld kosten

Kein Freistellungsauftrag und keine Steuererklärung? Keine gute Idee.

Viele Sparer verzichten laut einer aktuellen Postbank-Umfrage auf einen Freistellungsauftrag, dabei lässt sich damit ordentlich sparen.

Du hast dein Geld auf einem Tagesgeldkonto oder einem Festgeldkonto? Dann kannst du aktuell noch von attraktiven Einlagenzinsen profitieren. Je nach Bank und Anlageform kannst du für deine Ersparnisse derzeit um die 3,5% Jahreszins bekommen (Stand: August 2024).

Doch was den meisten Sparer*innen sicher schon mal aufgefallen ist: Von den Erträgen gehen noch Steuern ab. Und zwar nicht gerade wenig. In Deutschland werden Kapitalerträge mit der sogenannten Abgeltungssteuer (früher Kapitalertragssteuer) in Höhe von 25% besteuert. Hinzu kommen noch 5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer

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Bedeutet folglich, man gibt mindestens 30% seiner Zinserträge wieder ab. Die Abgeltungssteuer wird durch das jeweilige Kreditinstitut automatisch an das Finanzamt abgeführt. Außer, man hat einen Freistellungsauftrag erteilt.

Der Staat gewährt nämlich einen sogenannten Sparerpauschbetrag. Damit bleiben Kapitalerträge bis zu 1000 Euro bei Singles und bis zu 2000 Euro bei Paaren steuerfrei. Somit lässt sich über einen Freistellungsauftrag ein ganz schönes Sümmchen sparen. Dennoch nutzen viele den Freistellungsauftrag nicht.

Laut Postbankumfrage: Mehr als jeder Zweite nutzt den Freistellungsauftrag nicht

Laut einer 2024 durchgeführten repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag
der Postbank
haben nur 55% der Befragten einen Freistellungsauftrag eingerichtet. 27%, also rund jeder Vierte hat keinen Freistellungsauftrag erteilt und 13% wussten offenbar nicht, ob sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben.

Man kann sich das Geld zwar trotzdem im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wiederholen, man muss dann aber deutlich länger auf das Geld verzichten, da die Rückerstattung durch das Finanzamt erst im Folgejahr eingeht.

Achtung, für Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, endet die Frist 2024 bereits am 2. September für das Steuerjahr 2023.

Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt und keine Steuererklärung abgibt, begeht einen fatalen Fehler, weil er das Geld in diesem Fall verschenkt.

Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?

Einen Freistellungsauftrag einzurichten, ist in der Regel unkompliziert. Die meisten Banken haben hierfür ein eigenes Formular. Beim Online-Banking lässt sich der Freistellungsauftrag meist über wenige Klicks erteilen.

Besonders praktisch: Hast du dein Geld bei verschiedenen Kreditinstituten angelegt, kannst du deinen Freistellungsauftrag auch aufteilen. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge dürfen 1000 Euro bei Singles bzw. 2000 Euro bei Paaren nicht überschreiten.

In der Regel reicht ein Auftrag für alle Konten bei einer Bank, so auch bei der Sparkasse.

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