Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs angehoben. Dabei handelt es sich um die Grenze, bis zu der Arbeitnehmer*innen bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Steuern zahlen müssen.
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Gestiegener Mindestlohn wirkt sich auch auf die Minijob-Verdienstgrenze aus
2025 soll die Verdienstgrenze auf 556 Euro pro Monat steigen, wie die Minijob-Zentrale nun bekanntgab. Derzeit liegt die Grenze noch bei 538 Euro.
Wie viel man in einem Minijob verdienen darf, hängt vom individuellen Stundenlohn und insbesondere vom geltenden Mindestlohn ab. Der Mindestlohn soll ab Januar auf 12,82 Euro pro Stunde steigen.
Als Folge der Erhöhung steigt somit auch die Verdienstgrenze für Minijobber. Denn die Arbeitszeit im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung bleibt mit maximal etwa 43 Stunden gleich.
Neben der monatlichen Verdienstgrenze steigt auch die Jahresverdienstgrenze von bislang 6.456 Euro auf 6.672 Euro.
Da man nicht in jedem Minijob jeden Monat gleich viel verdient, gibt es die Jahresverdienstgrenze. Wer zum Beispiel aufgrund eines Saisongeschäfts in einem Monat 700 Euro verdient und damit deutlich mehr als die 556 Euro, muss in einem anderen Monat weniger als 556 Euro verdienen, um den höheren Verdienst auszugleichen.
Wichtig ist eben nur, dass man nicht über die 6.672 Euro jährlich kommt, da andernfalls die Lohnsteuer anfällt.
Eigentlich zahlst du bei einem Minijob auch automatisch in die Rentenversicherung ein. Davon kannst du dich aber befreien lassen, um den höchstmöglichen Betrag für einen Minijob ausgezahlt zu bekommen. Ob das sinnvoll ist, hängt von deiner individuellen Situation ab. Mehr dazu kannst du hier nachlesen: Minijob: Lohnt sich eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht?
Weiterführende Informationen findest du auf der Seite der Minijob-Zentrale.
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