Inhaltsverzeichnis
- Erstmal durchatmen & die Haare selbst stylen
- Wie spricht man einen misslungenen Haarschnitt an?
- Wann kann man eine Reklamation verlangen?
- Das Recht auf Nachbesserung
Ist dir das schon einmal passiert? Erst wartet man wochenlang sehnlichst auf den Termin beim Friseur, doch sobald man mit frischem Schnitt nach Hause kommt, fühlt man sich plötzlich super unwohl. Zu kurz, zu stufig, die Farbe zu kühl oder einfach ganz anders als erwartet.
Was jetzt? Kann ich einfach zurück zum Salon und eine Korrektur verlangen? So sehen deine rechtlichen Ansprüche aus, falls wirklich etwas schiefgelaufen ist.
Erstmal durchatmen & die Haare selbst stylen
Bevor du in Panik verfällst, lohnt es sich, der neuen Frisur eine Chance zu geben. Viele Haarschnitte sehen direkt nach dem Salon anders aus als Zuhause – das liegt oft an der professionellen Föhntechnik oder Styling-Produkten, die man selbst nicht verwendet.
Versucht man die Haare dann selbst zu stylen, gefällt es plötzlich gar nicht mehr. Gib dir ein paar Tage Zeit, dich an die Umstellung zu gewöhnen und herauszufinden, wie du die neue Frisur bändigst. Tipp: Lass dich direkt beim Friseurbesuch beraten, in den meisten Salons kannst du die verwendeten Produkte zudem gleich für zu Hause kaufen.
Falls es allerdings nicht am Styling liegt und der Frust über die Frise bleibt, ist es an der Zeit, das Gespräch mit dem Friseur oder der Friseurin zu suchen.
Wie spricht man einen misslungenen Haarschnitt an?
Wer unzufrieden ist, sollte sich nicht scheuen, den oder die Friseur*in direkt darauf anzusprechen – und zwar am besten sofort. Eine direkte Rückmeldung im Salon ist ideal, weil der bzw. die Friseurin dann noch korrigieren kann.
Falls die Unzufriedenheit erst ein paar Tage später aufkommt, sollte man trotzdem nicht zu lange warten. Ein kurzer Anruf oder ein Besuch im Salon helfen oft weiter. Wichtig ist, freundlich, aber bestimmt zu bleiben: Friseur*innen sind Profis und wollen ihre Kundschaft zufrieden sehen – sie nehmen konstruktives Feedback in der Regel ernst.
Lesetipp: Haare waschen vorm Friseur: Sind fettige Haare ok oder ein No-go?
Wann kann man eine Reklamation verlangen?
Viele wissen es nicht, aber ein Friseurbesuch ist rechtlich gesehen ein Werkvertrag (Quelle: ergo.de). Das bedeutet, dass der oder die Friseur*in eine handwerklich einwandfreie Leistung schuldet – und wenn etwas gravierend schiefgeht, haben Kund*innen Anspruch auf Gewährleistung.
Aber: Nicht jede Unzufriedenheit berechtigt zu einer Reklamation. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die oder der Friseur*in objektiv fehlerhaft gearbeitet hat, du also zum Beispiel einen völlig anderen Farbton als vereinbart bekommen hast (grün statt blond) oder ein offensichtlicher Schnittfehler vorliegt.
Nicht gefallen zählt jedoch nicht als Mangel – wer sich für einen Kurzhaarschnitt entschieden hat und es nun bereut, kann keine Nachbesserung verlangen.
Haare wachsen etwa 1–1,5 cm pro Monat. Mit biotinreicher Ernährung und Pflege kann man das Wachstum leicht unterstützen. Regelmäßige Kopfhautmassagen sollen zusätzlich die Durchblutung und so das Wachstum anregen (hier eine Massagebürste bei Amazon kaufen*).
Mehr dazu: Rosmarin-Haarwasser selber machen: Mit diesem Rezept zu vollem Haar
Das Recht auf Nachbesserung
Hat der Friseur oder die Friseurin einen echten Fehler gemacht, muss er oder sie die Chance bekommen, diesen zu korrigieren. Das bedeutet: Wer unzufrieden ist, sollte nicht einfach zum nächsten Friseursalon gehen, sondern sich zuerst beim ursprünglichen Salon melden. Der bzw. die Friseur*in kann dann zum Beispiel eine Farbkorrektur oder einen verbesserten Schnitt anbieten – und zwar kostenlos.
Falls die Korrektur nicht mehr möglich ist, etwa weil viel zu viel abgeschnitten wurde, kann es in manchen Fällen eine Erstattung geben.
Wichtig: Schnell handeln! Eine Reklamation sollte so früh wie möglich erfolgen – am besten direkt nach dem Schnitt oder innerhalb weniger Tage. Nach Wochen oder gar Monaten wird es schwierig nachzuweisen, dass der Fehler tatsächlich beim Friseur, bei der Friseurin liegt und nicht durch eigenes Styling oder Pflegefehler entstanden ist.
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