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Namensänderung: Muss ich den Führerschein neu beantragen?

Person hält einen Führerschein und ein Ausweisdokument aus dem Auto, die im Seitenspiegel zu sehen sind.
Oft geht eine Heirat oder eine Scheidung auch mit einer Namensänderung einher. Credit: Getty Images

Muss man seinen Führerschein nach einer Namensänderung, zum Beispiel, weil man geheiratet hat, eigentlich auch neu beantragen?

Nach einer Hochzeit ändert sich für viele Paare gar nicht so viel. Was jedoch ein paar Formalitäten mit sich bringt, ist eine Namensänderung. Wenn du zum Beispiel den Namen deines Ehemannes oder deiner Ehefrau angenommen hast, stehen nämlich ein paar Behördengänge an.

Neben Versicherungen und Banken solltest du auch deine*n Arbeitgeber*in sofort über die Namensänderung informieren. Außerdem musst du beim Einwohnermeldeamt einen neuen Personalausweis und möglicherweise auch einen neuen Reisepass beantragen.

Doch wie sieht das eigentlich mit dem Führerschein aus? Muss man den nach einer Namensänderung ebenfalls neu beantragen?

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Namensänderung: Beim Führerschein gibt es keine Änderungspflicht

Nach einer Namensänderung (z. B. durch Heirat oder Scheidung) muss der Führerschein in Deutschland nicht zwingend geändert werden. Da der Führerschein kein offizielles Identifikationsdokument ist, bleibt er trotz des alten Namens gültig.

Allerdings wird empfohlen, ihn anpassen zu lassen, um Unstimmigkeiten mit anderen Dokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass) zu vermeiden. Besonders bei Auslandsreisen oder Polizeikontrollen kann es hilfreich sein, einen Führerschein mit dem aktuellen Namen zu besitzen.

Kommt es nämlich zum Beispiel zu einer Verkehrskontrolle musst du neben deinem alten Führerschein auch immer deinen aktuellen Personalausweis oder deinen Reisepass bereithalten, um dich ausweisen zu können.

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Falls du deinen Führerschein ändern lassen möchtest, kannst du dies bei der Führerscheinstelle deiner Stadt oder deines Landkreises beantragen. Dafür benötigst du:

  • deinen aktuellen Führerschein
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift der Eheurkunde
  • ein biometrisches Passfoto
  • eine Gebühr (je nach Stadt ca. 25–30 Euro)

Übrigens: Ihr könnt eure Namen nach der Hochzeit auch einfach behalten. Das spart nicht nur Arbeit, sondern auch Geld. Eine Namensänderung ist auch nach der Hochzeit noch jederzeit möglich. Wenn ihr euch für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden habt, könnt ihr die Namensänderung einfach bei dem zuständigen Standesamt beantragen.