Die Bundesregierung hat das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr beschlossen. Wer will, kann also ab dem 01. Juni für insgesamt 27 Euro drei Monate lang durch ganz Deutschland reisen. Der Vorverkauf für das 9-Euro-Ticket beginnt am 23. Mai.
Gültig ist das Ticket bundesweit in der 2. Klasse. Reisende sind also dazu berechtigt, alle Züge, Linienbusse, U-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren des Nah- und Regionalverkehrs zu nutzen. Ausgeschlossen sind Fernverkehrszüge wie ICE, IC oder EC der Deutschen Bahn sowie Flixtrains.
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Wo ist das 9-Euro-Ticket erhältlich?
Das 9-Euro-Ticket soll es bundesweit sowohl online als auch an Ticketautomaten und Schaltern zu kaufen geben. Es wird personenbezogen ausgestellt und ist nicht auf andere übertragbar. Kinder ab sechs Jahren brauchen ebenfalls ein Ticket.
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Bekommen Abo-Kunden Geld zurückerstattet?
Wer bereits ein Monats- oder Jahresabo bei seinem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat, soll trotzdem von dem 9-Euro-Ticket profitieren können. Betroffenen soll entweder weniger Geld vom Konto abgebucht werden oder sie erhalten eine Erstattung.
Auch Menschen, die ein Semesterticket, Jobticket oder ein 9-Uhr-Abo besitzen, sollen in die Aktion inkludiert werden. Hier arbeiten die Verkehrsunternehmen noch an einer entsprechenden Lösung.
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Wer auf seiner Karte weitere Personen oder ein Fahrrad mitnehmen kann, soll das auch weiterhin mit dem Aktionsticket können. Der Bundestag muss der entsprechenden Gesetzesänderung zwar noch zustimmen – es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass das 9-Euro-Ticket wirklich Realität wird.