Die Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland Pflicht. So lautet nun das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Begründet wurde die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mit dem Stechuhr-Urteil von 2019.
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Damals hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet sind, ein objektives verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter*innen festzuhalten.
„Wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz mit der Maßgabe des Europäischen Gerichtshofs auslegt, dann besteht bereits eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, erklärte Inken Gallner, Vorsitzende Richterin des Ersten Senats, im Prozess, wie „ntv“ berichtet.
Damit könnte sich das Urteil des BAG auch auf die in Unternehmen vielfach praktizierte Vertrauensarbeitszeit inklusive mobiler Arbeit und Homeoffice auswirken.
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Bislang kein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung
Bislang müssen laut dem deutschen Arbeitsgesetz nur Überstunden und die Arbeit an Sonntagen festgehalten werden. Eine gesetzliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung gibt es bislang noch nicht. Das könnte sich mit dem BAG-Urteil jedoch schon bald ändern.
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Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will nun prüfen, welche Anpassungen im Arbeitszeitgesetz vorgenommen werden müssen, berichtet „Handelsblatt„. „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“