Seit dem 15. Januar gilt, nach den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, dass der Genesenenstatus einer Person bereits drei Monate nach einer überstandenen Coronainfektion endet.
Doch diese Verkürzung gilt nicht für jeden deutschen Staatsbürger. Für Politiker und Politikerinnen des deutschen Bundestages gilt weiterhin der sechsmonatige Genesenenstatus.
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Eine Anpassung ist noch nicht geplant
Der „BILD“ gegenüber bestätigte der Bundestag: Nach einer Infektion mit dem Coronavirus behalten die Politiker*innen des Bundestags weiterhin für sechs Monate den Genesenenstatus und die damit einhergehenden Rechte.
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Dies betreffe jedoch nur den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, wie ein Sprecher am Dienstag anmerkte. Dies sei in der Allgemeinverfügung der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) geregelt, die für einen Mindestzeitraum von 28 Tagen erlassen wurde.
Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen eine verkürzte Frist von drei Monaten nach dem Infektionsschutzgesetz.
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Wann und ob diese Allgemeinverfügung angepasst wird, sei noch unklar. Hierzu äußerte sich der Bundestagssprecher laut „WELT“ wie folgt: „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“.