Die Devise von Bundeskanzlerin Angela Merkel lautet: „Impfen, Impfen, Impfen“. Deutschland soll so schnell und so flexibel wie möglich mit dem Impfen vorankommen. Daher erfolgte der Beschluss von Bund und Ländern, dass die Covid-19-Impfung ab dem 5. April (Ostermontag) nicht nur in Impfzentren stattfindet, sondern auch beim Hausarzt erfolgen soll.
Wenige Dosen zum Start der Corona-Impfungen in Arztpraxen
Zunächst gebe es ein begrenztes Kontingent von Impfdosen, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) nach dem Impfgipfel. Pro Praxis werden das zum Start in den Arztpraxen 20 Impfdosen pro Woche sein. Später sollen mehr Dosen verfügbar werden, damit sich niedergelassene Ärzte routinemäßig an der Schutzimpfung beteiligen können.
Hausärzte können „flexibler“ impfen
Grundsätzlich sollen sich die Hausärzte weiterhin an die Impfverordnung halten, können diese jedoch flexibel anwenden. Die Priorisierung solle weiterhin bei der Impfung älterer und/ oder vorerkrankter Patienten liegen, die beispielsweise auch bei Hausbesuchen geimpft werden können. Das schließe auch betreuende Angehörige mit ein, denn „unser ganzes Ziel“, so Bouffier weiter „muss immer sein, dass möglichst viel möglichst schnell geimpft wird.“
Die niedergelassenen Ärzte vergeben die Termine nach ersten Informationen in Eigenregie.
Quelle:
Bundesregierung
Süddeutsche Zeitung