Inhaltsverzeichnis
- Was ändert sich?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wie funktioniert die Anmeldung?
- Was man außerdem noch wissen sollte
Lästige Behördengänge und ewige Wartezeiten – Schluss mit den nervraubenden Prozessen: Die Kfz-Zulassung wird digital. Schon seit 2019 kann man sein Auto über das internetbasierte-Kfz Portal anmelden lassen – allerdings mit einigen Einschränkungen. Dank der nun beschlossenen neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung sollen es Autofahrer zukünftig noch einfacher haben.
Was ändert sich?
Ab dem 01. September 2023 sollen Fahrzeughalter*innen nicht mehr nur ihr Auto online anmelden, sondern auch sofort losfahren können. Dadurch entfällt das lange Warten auf Fahrzeugdokumente und Plaketten. Als Nachweis bekommt man stattdessen einen digitalen Zulassungsbescheid, der für zehn Tage gültig ist.
Gleiches soll auch für besondere Kennzeichen, wie Kennzeichen für Oldtimer, E-Kennzeichen oder Saisonkennzeichen gelten. Auch für juristische Personen des Privatrechts, also zum Beispiel Zulassungsdienstleister und Autohäuser, die sehr viele Zulassungsanträge zu bewältigen haben, gibt es gute Nachrichten: Sie können ab September ebenfalls Anträge über die i-Kfz-Portale abwickeln.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Um euer Auto über das i-Kfz-Portal anzumelden, benötigt ihr folgende Unterlagen:
- einen neuen Personalausweis (nPA)
– Falls dieser nicht vorhanden ist, ist es auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion möglich - den dazugehörigen PIN-Code inkl. Lesegerät
– Falls ihr kein Lesegerät zur Hand habt, reicht auch das Smartphone mit NFC-Chip und AusweisApp2 - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kreditkarte oder Giropay für die Zahlung
Wie funktioniert die Anmeldung?
Was sich am Anfang nach kompliziertem Verfahren anhört, ist in der Praxis schnell gemacht:
1. Zuerst über die Website der jeweiligen Behörde mit dem Personalausweis anmelden.
2. Anschließend den Sicherheitscode (befindet sich auf der hinteren Seite als QR-Code und in Klarschrift) auf dem Fahrzeugbrief freirubbeln.
3. Die Daten in das Raster eingeben.
4. Das (reservierte) Kennzeichen auswählen.
5. Zum Schluss nur noch den Antrag über die Bezahlung abschließen.
Was man außerdem noch wissen sollte
Auch Um- und Abmeldungen sind über das digitale Portal der jeweiligen Behörde möglich.
Die Preise variieren je nach Anlass: Für eine Erstanmeldung sind Gebühren in Höhe von 27,90 Euro zu zahlen – zuvor waren es 27 Euro. Das Umschreiben des PKWs ist etwas teurer und kostet nun 28,20 Euro, im Gegensatz zu den vorherigen 27 Euro. Eine Abmeldung des PKWs ist mit 5,70 Euro etwas günstiger geworden.
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Klingt nach deutlich wenige Wartezeit und Mühe. Einziger Wermutstropfen: Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorschlag noch zustimmen: Bis September 2023 müssen sich PKW-Halter*innen also noch etwas gedulden.