Die Bundesregierung muss sparen. Das bekommt unter anderem auch das Bundesfamilienministerium zu spüren. Der Haushaltsentwurf für 2024 sieht vor, die Einkommensgrenze für besserverdienende Eltern, denen kein Elterngeld zusteht, zu halbieren.
„Die Grenze der Einkommen für diejenigen, die Elterngeld beziehen können, wird abgesenkt auf 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen“, erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) gegenüber „RTL„. Derzeit liegt die Jahreseinkommensgrenze bei 300.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt die Grenze von 250.000 Euro im Jahr. Laut Paus sind womöglich 60.000 Familien von der Kürzung betroffen.
Auch lesen: Elternzeit & Elterngeld: Fristen & Tipps für die arbeitsfreie Zeit
Die Streichung des Elterngeldes für Besserverdienende stößt jedoch auf viel Kritik, insbesondere seitens der FDP und der Union. Junge Familien mit einem hohen Einkommen hätten oftmals viel für ihre Karriere investiert, um das Gehalt zu bekommen, das sie nun verdienen. Ihnen wird mit einer Elterngeldstreichung gleich wieder etwas genommen.
Außerdem würde die Streichung Frauen benachteiligen, weil sie häufig leider noch immer ein geringeres Netto-Einkommen als ihr Partner haben und daher eher Zuhause bleiben, was einem Rückfall in alte Rollenmuster entspräche. So zumindest die Meinung von Johannes Vogel, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP.
Paus selbst reklamiert für sich, dass sie sich an die von Finanzminister Lindner (FDP) auferlegten Sparmaßnahmen halten und eine Entscheidung treffen musste: „Ich habe dann eben von den schlechtesten Lösungen die möglichst wenig schlechte ausgewählt“, erklärt sie gegenüber RTL/n-tv.
Der Sozialverband VdK hingegen hält die Entscheidung von Paus für korrekt. VdK-Chefin Verena Bentele erklärt, dass eine Streichung für Besserverdienende sinnvoller sei als eine Kürzung für alle, wie „tagesschau“ berichtet.
Was ist Elterngeld überhaupt?
Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht gleich wieder in ihren Job einsteigen und sich stattdessen um die Betreuung ihres Kindes kümmern, steht ihnen Elterngeld zu. In der Regel bleibt ein Elternteil zu Hause, während das andere weiter arbeitet.
Lest auch: Kündigung in und nach der Elternzeit: Das solltet ihr wissen!
Wenn nur ein Elternteil zu Hause bleibt, besteht ein Anspruch über 12 Monate. Wenn sich beide die Betreuung untereinander aufteilen, besteht der Anspruch für maximal 14 Monate.
Wie viel Geld steht Eltern zu?
Die Höhe des Elterngeldes ist individuell geregelt und nicht bei allen Vätern und Müttern gleich. Wie viel Geld einem zusteht, hängt von dem Netto-Einkommen ab, das man vor der Elternzeit bekommen hat.
Wer ein höheres Einkommen hat, bekommt 65 % des Gehalts. Berufstätigen mit einem niedrigeren Einkommen steht bis zu 100 % des Gehalts zu. Generell steht Eltern mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro zu. Neben dem Basiselterngeld gibt es auch noch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Lesetipp: Gestiegene Beiträge: So wechselst du die Krankenkasse
Mit der Einführung von ElterngeldPlus ist das Elterngeld noch flexibler geworden. Dieses Modell ermöglicht Eltern, früher wieder in die Erwerbstätigkeit einzusteigen und dafür längere Zeit unterstützt zu werden. Allerdings bekommen sie in dieser Zeit auch weniger Geld, als wenn sie kürzer und dafür in Vollzeit in Elternzeit bleiben.
Um zu berechnen, wie viel Elterngeld einem zusteht, bietet das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Jugend, einen Elterngeldrechner mit Planer an.