Derzeit herrscht ein erhebliches Chaos an deutschen Flughäfen. Wegen des Personalmangels haben sämtliche Flüge Verspätung oder fallen sogar aus. Wie „Ruhr24“ berichtet, hat die Gewerkschaft Verdi nun sogar das Bodenpersonal der Lufthansa zu einem Streik aufgerufen. Reisende müssen dies jedoch nicht einfach hinnehmen, sondern können von der EU-Fluggastrechte-Verordnung Gebrauch machen.
Laut dieser haben Passagiere das Recht, für ausgefallene, überbuchte oder mindestens drei Stunden verspätete Flüge eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 250, 400 und 600 Euro zu verlangen. Dies gilt dann, wenn es sich um ein Verschulden der Airline handelt, wie zum Beispiel der Personalmangel und der daraus resultierende Streik. Die genaue Höhe bezieht sich dabei auf die Fluglänge und die Verspätungsdauer.
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Zudem ist die Airline verpflichtet, alternative Transportmöglichkeiten zum Reiseziel anzubieten, beispielsweise im Falle eines Inlandfluges. Bei Annullierung des Fluges, kann der Passagier, mit demselben Flugticket, einen Ersatzflug – falls möglich – antreten.
Für die Wartezeit am Flughafen muss die Fluglinie unterstützend zur Seite stehen, etwa mit unentgeltlichen Getränken und Mahlzeiten. Falls eine Übernachtung am Flughafen nötig ist, muss die Airline sogar für die nötigen Hotelkosten aufkommen.
Belege sammeln & Umstände dokumentieren
Für Reisende, deren Flug Verspätung hat oder sogar annulliert wurde, fallen meist zusätzliche Kosten für Flugumbuchungen oder Verpflegung am Flughafen an. Diese Kosten können sie sich jedoch ebenso bei der Fluglinie wieder holen.
Wichtig ist hier jedoch vor allem, aktiv für eine Entschädigung zu sorgen und auf die Airline zuzugehen. Hierzu sollten Betroffene frühzeitig Beweise und Belege für die angefallenen Umstände sammeln und die Verspätung oder Annullierung eines Fluges dokumentieren.
Im Fall von Pauschalreisen gibt es ebenso die Möglichkeit, mithilfe von Belegen und der nötigen Dokumentation der Umstände, einen Teil des Gesamt-Reisepreises vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen. Hierbei ist dann die Rede von einem sogenannten Reisemangel, auf den sich Passagiere berufen können.
Dies gilt ebenso im Fall eines verspäteten, verlorenen oder beschädigten Gepäckstücks während der Reise. Mithilfe des Gepäckbelegs an der Boarding-Karte kann belegt werden, dass der Koffer an Board der Flugmaschine war.
Ist er nun nicht am Zielort angekommen oder erheblich später, als das Flugzeug selbst, handelt es sich ebenfalls um einen Reisemangel und der Reisende erhält eine Minderung des Gesamt-Reisepreises. Die Höhe dieser Entschädigung ist individuell.
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In der derzeitigen Situation lohnt es sich also in jedem Fall, die Umstände zu dokumentieren und Belege und Beweise zu sammeln. Gegebenenfalls könnte es ebenso hilfreich sein, sich mit anderen Reisenden zusammenzutun, um die Situation bezeugen zu können.