Mit Kindern verwandelt sich der Garten oft in einen Mini-Freizeitpark. Wer ein bisschen mehr Platz sein Eigen nennen darf, hat neben einem Klettergerüst mit Rutsche und Schaukel oft auch Fußballtore oder ein Trampolin stehen.
In den Sommermonaten kommt hier und da das i-Tüpfelchen hinzu: Wer immer noch Platz hat, stellt sich einen Aufstell-Pool in die letzte freie Ecke. Hauptsache, der Entertainment-Faktor für die lieben Kleinen ist maximal ausgereizt.
Für Eltern ist nämlich fast nichts entspannter als spielende Kinder, die richtig viel Spaß haben und sich alleine beschäftigen! Logisch, dass es da auch mal etwas lauter zugehen kann im Garten – gerade, wenn mehrere Kinder zusammen spielen und toben.
Aber Achtung: Machen die Kinder zu viel Krach, und zwar permanent, können sich Nachbarn auch gestört fühlen. Wenn man auf der Sonnenliege keine fünf Minuten entspannen kann, ohne dass nebenan ein Kind fröhlich kreischt, das Trampolin quietscht oder eine Wasserschlacht im Gange ist, reißt der Geduldsfaden schneller als man gucken kann.
Stellt sich also die Frage: Dürfen Kinder im eigenen Garten so viel Lärm machen, wie sie möchten? Müssen Ruhezeiten eingehalten werden. Gibt es dafür Regeln? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
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Dürfen Kinder so laut sein, wie sie wollen?
Wenn drei Kinder auf dem Trampolin hüpfen oder fünf Kinder im Garten fangen spielen, geht das natürlich nicht leise. Wer nebenan wohnt, sich davon gestört fühlt und auf Lärmbelästigung pocht, hat allerdings schlechte Karten. Kinder dürfen sich nämlich austoben und sollen ihrem natürlichen Spiel- und Bewegungsdrang nachkommen. Dass üblicher Kinderlärm hinzunehmen ist, wird auch von zahlreichen Gerichtsurteilen gestützt.
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Anders sieht es hingegen aus, wenn der Lärm wirklich extrem ist, rund um die Uhr stattfindet oder mitunter mutwillig passiert. Zum Beispiel, wenn Kinder den Ball immer wieder extra gegen Gartenzaun oder Hauswand schießen. In diesen Fällen hat Kinderlärm auch Grenzen.
Ob es sich letztlich wirklich um eine unzumutbare Belästigung handelt, entscheiden die Gerichte aber von Fall zu Fall. Dabei wird unter anderem genau geschaut, um welche Art von Lärm es sich handelt, wie lange der Krach dauert, zu welcher Tageszeit er stattfindet, wie laut das Ganze wirklich ist und wie alt die Kinder sind.
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Gelten die Ruhezeiten auch für Kinderlärm?
Wenn die Nachbarskinder mal wieder alles geben im Garten und der Lärmpegel immer höher und höher steigt, berufen sich viele genervte Anwohner gerne mal auf die sogenannten Ruhezeiten. Schließlich soll in diesem Zeitfenster ja Lärm vermieden bzw. ganz unterlassen werden. Theoretisch eine gute Idee. Das war es dann aber auch schon. Denn „normaler“ Kinderlärm gilt nicht als Lärmbelästigung (Bundesimmissionsschutzgesetz, § 22) und somit auch nicht als Ruhestörung.
Übrigens: Die Ruhezeiten sind nicht bundesweit geregelt, sondern werden von den Bundesländern, Gemeinden und den Vermietern (z. B. in der Hausordnung) vorgegeben. In der Regel soll werktags zwischen 22 Uhr und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags Lärm, wie Rasenmähen, vermieden werden. In manchen Bundesländern gibt es auch eine Mittagsruhe.
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Was kann ich gegen Kinderlärm tun?
Die Emotionen kochen schnell hoch, wenn sich jemand in seiner Ruhe gestört fühlt. Da kann es zu einem bitteren Streit unter Nachbarn kommen, der im schlimmsten Fall sogar vor Gericht landet. Soweit sollte oder muss es aber eigentlich gar nicht kommen.
Wenn der Kinderlärm nervt, sollte man nicht meckern und stänkern, sondern erstmal versuchen, ruhig zu bleiben und das Gespräch mit den Eltern suchen. Höchstwahrscheinlich ist den meisten gar nicht bewusst, dass ihre spielenden Kinder für andere eine Lärmbelästigung darstellen.
Im besten Fall findet man eine Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. Zum Beispiel könnte man versuchen, Ruhezeiten zu definieren. Das erfordert natürlich Verständnis und Kompromissbereitschaft beider Parteien, führt aber letztlich dazu, dass das Zusammenleben weitestgehend harmonisch und friedlich bleibt.