Die 2G-Regel findet in immer mehr Bundesländern Einzug. Menschen, die eine Corona-Impfung verweigern, ist das ein Dorn im Auge. Umso beliebter sind deshalb mittlerweile gefälschte Impfpässe, die es im Internet schon für rund 150 Euro zu kaufen gibt.
Ob sich Impfverweigerer damit strafbar machen, war bislang unklar. Hier gehen nämlich die Meinungen von Gesetzgeber*innen und Politiker*innen weit auseinander.
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Urkundenfälschung – oder doch nicht?
Das Landgericht Osnabrück argumentierte beispielsweise schon Anfang November, dass Impfpässe in der Regel Urkunden seien. Somit komme bei gefälschten Impfausweisen der Straftatbestand der Urkundenfälschung zur Anwendung.
Andere Gerichte widersprachen jedoch der Begründung des Osnabrücker Gerichts. Die Gegenargumentation lautete, dass die Täuschung mit Gesundheitszeugnissen lediglich vor Behörden oder Versicherungsgesellschaften strafbar sei.
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Wird ein gefälschter Impfausweis aber in der Apotheke genutzt, um so einen digitalen Nachweis zu erhalten, sei dies nicht strafbar. Schließlich sei die Apotheke keine Behörde. Hinzu kommt: Nach der Digitalisierung gibt es keine Möglichkeit mehr zu prüfen, ob der Impfpass gefälscht ist.
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Diese Gesetzeslücke soll nun dicht gemacht werden und Impfpass-Fälscher sollen bestraft werden. Die Ampelkoalition plant, gefälschte Impfausweise unter Strafe zu stellen. Bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wollen die Politiker dafür anordnen.