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Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ältere Frau sitzt bei einer Ärztin, die gerade mit ihr spricht.
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Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Arzttermine sind häufig nicht mit unserer Arbeitszeit vereinbar. Aber bin ich dann dazu verpflichtet, mir Urlaub zu nehmen?

Einen Arzttermin zu bekommen, ist gar nicht mal so einfach. Gerade Fachärzte und Fachärztinnen haben oft lange Wartezeiten und man muss sich in Geduld üben, wenn man einen Termin braucht. Hinzukommt, dass sich die begrenzten Termine in der Regel mit unserer Arbeitszeit überschneiden.

Arztpraxen haben häufig nur von morgens bis nachmittags auf, aber das ist nun mal genau die Zeit, zu der sich viele Berufstätige selbst auf der Arbeit befinden. Oftmals geben wir uns dann aber trotzdem mit dem Termin zufrieden, weil wir nicht noch länger warten wollen und können.

Wenn man eine Gleitzeitregelung hat, ist das meist kein Problem. Man kann die Zeit, in der man beim Arzt oder bei der Ärztin saß, einfach nacharbeiten. Man nutzt die Pause, um schnell zum Arzt oder zur Ärztin zu huschen. Wobei ’schnell‘ eben auch nicht immer funktioniert, wenn das Wartezimmer trotz Termin voll ist.

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Doch was ist, wenn man keine Gleitzeit machen kann? Muss ich mir dann zwangsläufig eine andere Arztpraxis suchen, die auch Termine außerhalb meiner Arbeitszeit vergibt? Oder muss ich mir sogar Urlaub nehmen, um einen Arzttermin wahrzunehmen? Gut möglich, dass ich zum Ende des Jahres gar keinen Urlaub mehr habe. Aber kann der Chef den lang ersehnten Arzttermin einfach so verbieten? All diese Fragen wollen wir klären.

Das gilt für Arzttermine während der Arbeitszeit

Ob man während der Arbeitszeit einfach zum Arzt oder zur Ärztin gehen kann, ist in eurem Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Wenn dort nichts steht, gilt: Arztbesuche sollen außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit stattfinden. Außer, es handelt sich um einen „notwendigen“ Termin. Eine Notwendigkeit kann aus medizi­nischen, zeitlichen und terminlichen Gründen vorliegen, wie „Stiftung Warentest“ berichtet. Liegt ein solcher Grund vor, werden Arbeitnehmer*innen bezahlt freigestellt.

Im Video: Laut Arbeitsrecht: Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Ältere Frau sitzt bei einer Ärztin, die gerade mit ihr spricht.

Laut Arbeitsrecht: Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Bei einem medizinischen Notfall beispielsweise ist ein Arzttermin natürlich notwendig. Das liegt zum Beispiel vor, wenn man einen Unfall hatte, der Blinddarm schmerzt oder man hat sonstige akute Beschwerden. Eine zeitliche Notwendigkeit besteht, wenn man zum Beispiel zur Blutabnahme muss und diese kann nur morgens erfolgen. Auch wenn die Praxis keine Termine außerhalb der eigenen Arbeitszeit anbietet, besteht eine terminliche Notwendigkeit.

Allerdings sollten Arbeitnehmer*innen versuchen, ihre Termine im besten Fall auf eine Zeit außerhalb der Arbeitszeit zu legen, oder kurz vor Feierabend bzw. vor Beginn der Arbeit. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber einen Nachweis über den Arztbesuch fordert, damit er den Mitarbeiter bezahlt freistellen kann.

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Wenn man eine Gleitzeit-Regelung hat, muss man die verlorene Zeit jedoch in der Regel nacharbeiten, da man flexibler in der Termingestaltung ist. Genauso ist es bei Personen, die in Teilzeit arbeiten. Auch sie haben Möglichkeiten, ihre Termine auf eine Zeit außerhalb der Arbeitszeit zu legen.

Für Schwangere gilt: Bei notwendigen Terminen zur Vorsorge können sie bezahlt freigestellt werden. Dennoch sollten auch sie versuchen, die Termine so zu legen, dass sie außerhalb der Arbeitszeit liegen.