Puh, gehts euch auch so wie mir: Unter der Woche finde ich einfach keine Zeit für den Haushalt und geschweige denn fürs Wäschewaschen. Wer ganztags arbeitet oder beruflich viel unterwegs ist, nutzt daher gerne den Sonntag zum Waschen der Schmutzwäsche.
Befindet sich die Waschmaschine jedoch in einer Mietwohnung, kommt schnell mal die Frage auf, ob das eigentlich erlaubt ist. Denn das Drehen der Trommel macht durchaus etwas Lärm. Also: Darf ich sonntags eigentlich Wäsche waschen und welche Vorschriften gelten insbesondere für Mieter*innen?
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Waschmaschine zählt zu sozialadäquater Lärmbeeinträchtigung
Ihr möchtet sonntags die Waschmaschine anwerfen und habt das Gerät bei euch in der Mietwohnung stehen? Dann habt ihr euch sicher schon mal gefragt, ob das eigentlich erlaubt ist. Hier können wir euch direkt beruhigen. Auch sonntags und an Feiertagen ist das Wäschewaschen in der Wohnung erlaubt.
Denn ebenso wie Geräusche eines Staubsaugers zählt auch der Sound der Waschmaschine zu sogenannter „sozialadäquater Lärmbeeinträchtigung“. Zumindest, solange die Geräuschkulisse die an Ruhetagen vorgegebene Zimmerlautstärke nicht überschreitet.
Da viele Geräte nach modernen Standards jedoch sehr geräuscharm sind, braucht ihr euch also keine Sorgen zu machen. Und könnt daher den Sonntag hin und wieder auch fürs Wäschewaschen nutzen – und das ganz egal, ob die Waschmaschine in der Wohnung oder im gemeinschaftlichen Waschkeller steht.
Welche Regelungen gelten fürs Wäschewaschen an Ruhetagen?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zum sonntäglichen Wäschewaschen. Zwar gilt der Sonntag nach Art. 140 Grundgesetz als Ruhetag. Die Waschmaschine nutzen dürft ihr jedoch dennoch, ebenso wie auch an Feiertagen.
Denn das Wäschewaschen zählt zum zulässigen Mietgebrauch. Zwar seid ihr als Mietende in der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme der Nachbarschaft. Grundsätzlich können euch Nachbarn oder die Vermieterin das Wäschewaschen bei Zimmerlautstärke jedoch nicht verbieten. So hat das Amtsgericht Köln entschieden, da andernfalls eine unangemessene Benachteiligung von Mietenden bestehe.
Dennoch solltet ihr einen Blick in die Hausordnung werfen und die vorgegebenen Ruhezeiten checken. Denn feste Ruhezeiten können auch im Mietvertrag vorgegeben werden und sind insbesondere bei hellhörigen Wohnungen aus Rücksichtnahme zu beachten.
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Sonntags Wäschewaschen: Worauf sollte ich achten?
Damit sich die Nachbarschaft nicht über Lärm aus eurer Wohnung beschwert, stellt sich natürlich die Frage: Ab wann ist die Waschmaschine zu laut? Hierbei gilt: Wie auch bei der Nutzung von anderen Haushaltsgeräten sollten sich die Geräusche der Waschmaschine im üblichen Rahmen orientieren und Zimmerlautstärke nicht überschritten werden.
Bei modernen Geräten ist dies jedoch meist der Fall und die Geräusche auch sonntags oder an Feiertagen völlig ok. Ist eure Wohnung jedoch besonders hellhörig oder habt ihr eine sehr laute Waschmaschine, solltet ihr jedoch zur Nachtruhe ab 22 Uhr zum Wohle eurer Nachbarschaft das Wäschewaschen vermeiden. Einzige Ausnahme: Aufgrund eurer Arbeitszeiten habt ihr keine andere Möglichkeit, als die Wäsche nachts zu waschen.
Wie ist die Wohnsituation bei euch? Habt ihr bereits Erfahrungen mit Lärmbelästigung oder anderen Streitigkeiten in eurer Nachbarschaft erlebt? Gerne könnt ihr uns auf Instagram oder Facebook, ebenso wie in unserem Forum von euren Erlebnissen berichten.