Inhaltsverzeichnis
- Weshalb wurden die KfW-Förderungen gestoppt?
- Welche Förderprogramme wurden genau gestoppt?
- Über Förderungen für EH40 und energetische Sanierungen wird zeitnah entschieden
- Was passiert mit eingegangenen Anträgen, die noch nicht genehmigt worden sind?
Mit dem 24. Januar 2022 hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestoppt. Aktuell können also keine neuen Anträge für Fördermittel der KfW gestellt werden. Ursprünglich war das Auslaufen des Programms erst für den 31. Januar 2022 geplant.
In einer Pressemitteilung begründet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) den vorzeitigen Stopp unter anderem mit einer enormen Antragsflut im Monat Januar. Durch den „Run“ auf das Förderprogramm EH55 seien die bereitgestellten Mittel in Höhe von 5 Milliarden Euro ausgeschöpft. Im Klartext heißt das also: Das Geld ist alle.
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Weshalb wurden die KfW-Förderungen gestoppt?
Weshalb wurden jetzt aber so viele Anträge gestellt? Im November vergangenen Jahres hatte die alte schwarz-rote Regierung beschlossen, das Effizienzhaus 55 nur noch bis Ende Januar 2022 fördern zu wollen. Viele Bauwillige wollten sich also noch vor Ablauf der Frist ihren Zuschuss sichern.
Für viele Immobilienkäufer und -besitzer, die mit dem Geld kalkuliert haben, ist das ein großes Ärgernis. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, nannte die Ankündigung der KfW, sämtliche energiewirtschaftlichen Programme zu stoppen, einen Schock für Bauherren und Bauwillige.
Welche Förderprogramme wurden genau gestoppt?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat drei Förderungen für energieeffiziente Gebäude gestoppt. Ab sofort können keine neuen Anträge für Fördermittel der KfW für das Effizienzhaus 55 (EH55) und 40 (EH40) sowie für energetisches Sanieren gestellt werden.
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Die Förderung für EH55 wird endgültig eingestellt – das ist seit November 2021 bekannt. Nur mit einer Fristverkürzung um eine Woche hatte die Branche nicht gerechnet. Bei EH55 handelt es sich, so das BMWi, um einen Baustandard, der sich längst am Markt durchgesetzt hat und daher nicht weiter gefördert werden soll. Künftig möchte man sich stärker auf die energetische Sanierung von Altbauten und noch effizientere Neubauten konzentrieren.
Über Förderungen für EH40 und energetische Sanierungen wird zeitnah entschieden
Die Förderungen für Effizienzhäuser 40 und energetische Sanierungen liegen derzeit auf Eis. Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen soll, laut BMWi, wiederaufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Wann dies genau sein wird, steht bislang noch nicht fest. Auch, wie es bezüglich der Förderung für EH40-Neubauten weitergeht, will das Ministerium in Kürze entscheiden.
Kurz zur Erklärung: Die Zahlen 55 und 40 geben an, wie energieeffizient ein Haus gebaut ist. Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung. Ein EH55 verbraucht zum Beispiel 55 Prozent der Energie, die ein Standardhaus benötigt.
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Was passiert mit eingegangenen Anträgen, die noch nicht genehmigt worden sind?
Ob betroffene Verbraucher die Förderung erhalten, ist noch unklar. Das BMWi teilt mit, dass für diese Anträge derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht ausreichen. Zudem heißt es weiter: „Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft.“
Da die Förderungen auf Eis gelegt wurden, bedeutet das für zahlreiche Hausbauer, dass sie ihre Baufinanzierung überdenken und neu berechnen müssen. Das betrifft vor allem geplante Bauprojekte aus dem EH55-Programm. Aus Sicht von Dr. Reinhard Loch, Leiter der Gruppe Energieeffizienz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, wird Bauen nicht unmöglich, aber teurer werden.
Das sagte der Experte gegenüber der Zeitschrift Ökotest. Er rät allen Betroffenen aber, zunächst abzuwarten, was Politik und KfW beschließen und sich gleichzeitig nach alternativen Förderungen und Kreditbedingungen zu erkundigen.