Menowin Fröhlich (34) gerät immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Nun musste er sich erneut vor dem Gericht verantworten und das Urteil fällt nicht zu seinen Gunsten aus, denn der 34-Jährige muss erneut ins Gefängnis.
Seit 2019 läuft bereits ein Strafverfahren gegen Menowin. Der Grund war Trunkenheit am Steuer und das ohne Führerschein. Eigentlich wurde er bereits für ein Jahr Bewährung verurteilt, doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Das neue Urteil: Ein Jahr und zwei Monate Gefängnis.
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Für den Vater von sechs Kindern scheinbar ein absoluter Albtraum. In seiner Instagram-Story schien Menowin noch zuversichtlich zu sein: „Ich bin froh, wenn dieser ganze Spuk endlich ein Ende hat. Das begleitet mich jetzt schon seit fast zwei Jahren und ich habe langsam auch wirklich keine Kraft mehr“, erklärt der 34-Jährige.
Jeglicher Optimismus war vergebens
Auch sein Anwalt Claus Eßner schien vor dem Prozess sehr optimistisch zu sein: „Ich erwarte heute, dass das endlich mal ein Ende nimmt und zwar so ein Ende, wie wir es schon 2020 beim Amtsgericht hatten, nämlich eine Bewährung. Heute klicken keine Handschellen. Das ist schon einmal sicher“, so Eßner gegenüber RTL.
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Doch jeglicher Optimismus war scheinbar vergebens, denn das Urteil entspricht dem Gegenteil. Die eigentliche Bewährungsstrafe von einem Jahr wurde im Prozess zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Denn neben der Trunkenheit am Steuer gab es noch einen anderen Strafbefehl wegen Betrugs gegen ihn.
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Bereits in jungen Jahren war Menowin Fröhlich immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Vor allem ein immer wieder kehrendes Drogenproblem plagte ihn. So nahm er mit 19 das erste Mal Kokain und hatte seitdem mit der Abhängigkeit zu kämpfen. Wie er selbst sagt, sei er jedoch nach einem Entzug „clean“.
Durch die vielen Konflikte mit dem Gesetz ist es auch nicht das erste Mal Gefängnis für den Sänger. Menowin musste bereits vier Jahre hinter Gittern absitzen. In der Dokumentation „Menowin – Mein Dämon und ich“ erklärte er: „Das ist ein Ort, an den ich nie wieder wollte. Das wäre richtig krass. In mir würde alles kaputtgehen“. Zu seinem Urteil hat Menowin sich bislang noch nicht geäußert.