Inhaltsverzeichnis
- Was ist Aspartam?
- In welchen Lebensmitteln ist Aspartam vorhanden?
- Was bedeutet „möglicherweise krebserregend“?
- Was bedeutet die Einstufung für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die neue Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gegenüber dem Süßstoff Aspartam verunsichert viele Verbraucherinnen und Verbraucher: Was bedeutet „möglicherweise krebserregend“ in diesem Zusammenhang und müssen wir demnächst auf bestimmte Lebensmittel verzichten?
Was ist Aspartam?
Aspartam ist ein Süßstoff, der etwa zweihundertmal süßlicher ist als herkömmlicher Zucker. Das weiße, geruchslose Pulver ist kalorienarm und künstlich hergestellt.
Besonders in der Fitness- und Diät-Szene wird der Süßstoff verwendet, um Kalorien einzusparen und Lebensmittel zu süßen. Gleichzeitig nehmen viele von uns Aspartam zu sich, ohne es auf den ersten Blick direkt zu erkennen. Denn der Süßstoff ist in vielen herkömmlichen Lebensmitteln vorhanden.
Seit den 80er Jahren ist Aspartam in der EU zugelassen und gilt innerhalb gewisser Grenzen als sicher. Derzeit ist eine tägliche Aufnahmemenge von 40 mg pro Körpergewicht in Kilogramm als unbedenklich.
In welchen Lebensmitteln ist Aspartam vorhanden?
Aspartam findet sich nicht nur in Cola Zero & Co. wieder: Auch zuckerfreie Kaugummis und Bonbons, Milch- und Diätprodukte werden häufig mit dem Süßungsmittel ausgestattet. Da es sich dabei um Zusatzstoffe handelt, müssen diese auf der Verpackung von Lebensmitteln gekennzeichnet sein. Das geschieht entweder durch den kompletten Namen, wie etwa „Aspartam“ oder durch die Angabe der E-Nummer.
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Was bedeutet „möglicherweise krebserregend“?
Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Aspartam nun als „möglicherweise krebserregend“ ein und damit fällt der Süßstoff in die IARC-Klassifikationsgruppe 2B.
Insgesamt gibt es vier Klassifizierungsstufen, die die IARC verwendet, um bestimmte Lebensmittel einzuordnen: krebserregend (Gruppe 1), wahrscheinlich krebserregend (Gruppe 2A), möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B) und nicht klassifizierbar (Gruppe 3).
Für die Bewertung hat die IARC laut eigenen Angaben über 1300 Studien ausgewertet und ist im Anschluss zu der derzeitigen Einordnung gekommen.
Obwohl schon seit Jahrzehnten zu dem umstrittenen Süßstoff geforscht wird, ist die Studienlage bisher „nicht eindeutig“, wie Jutta Hübner, Onkologin am Universitätsklinikum Jena, gegenüber der Tagesschau erklärt.
In den bisherigen Studien konnte man demnach feststellen, dass Konsument*innen, die täglich Süßstoff zu sich nahmen, ein erhöhtes Krebsrisiko aufwiesen – dennoch gäbe es „erhebliche methodische Mängel“, wodurch die Aussagekraft verfälscht würde.
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Was bedeutet die Einstufung für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Doch was bedeutet die neue Einstufung genau? Müssen wir künftig auf Cola Zero & Co. verzichten? Hübner gibt Entwarnung und steht der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation kritisch gegenüber. Laut ihrer Einschätzung wurden in den Studien kaum Risikofaktoren berücksichtigt, die ebenfalls krebsfördernd sein können.
Gegenüber der Tagesschau betont sie: „Jede Substanz kann Krebs machen. Es ist immer eine Frage der Dosis.“ In den üblichen Mengen sei ihrer Meinung nach das Risiko, an Krebs zu erkranken, gering.
Um es an einem Beispiel anschaulicher zu machen: Ein Mensch mit 70 Kilogramm Körpergewicht müsste pro Tag demnach 9-14 Dosen Cola Light oder Cola Zero zu sich nehmen, um die vorgeschriebene Menge an Aspartam zu überschreiten.
Laut Dr. Stefan Kabisch vom Deutschen Zentrum für Diabetesforschung, wird die neue Einstufung wahrscheinlich nichts an unserem derzeitigen Konsum ändern. „Es gibt keinen soliden Grund, Süßstoffe aktiv zu vermeiden, aber auch keinen Grund, Süßstoffe aktiv zu empfehlen. Der Nutzen ist gering, der Schaden nicht klar nachweisbar“, erklärt er im Interview mit der Tagesschau.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt also: Keine Panik! Gewisse Mengen an Aspartam sind nach wie vor unbedenklich und können in Maßen konsumiert werden.