Die Gebühren für Leistungen beim Tierarzt werden erhöht. Ab dem 22. November 2022 müssen Tierhalter*innen tiefer in die Tasche greifen. Die Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT) regelt, wie viel Geld ein Tierarzt oder eine Tierärztin für eine bestimmte Leistung verlangen darf.
Das soll Tierhalter*innen unter anderem vor Übervorteilung schützen, so die Bundestierärztekammer. Zudem solle sichergestellt werden, dass der Wettbewerb unter Tierarztpraxen und -kliniken aufgrund der Leistung entschieden wird und nicht aufgrund des Preises.
Kostenbeispiele für Untersuchung und Kastration
Ab November steigen die Leistungen in der Tierarztpraxis im Durchschnitt um 22 %, manche werden noch etwas teurer, andere sinken sogar. Die allgemeine Untersuchung eines Hundes oder einer Katze kosten statt bisher 13,50 € künftig 23,62 €.
Kastrationen werden für weibliche Tiere etwas günstiger. Für eine Hündin sollen statt der bisher 160,34 € künftig 128,27 € anfallen. Wer einen Rüden kastrieren möchte, zahlt statt bisher 51,00 € künftig 70,60 €. Bei Katzen sinkt der Preis in geringerem Maße von 57,72 € auf 56,48 €.
Je nach Fall können die Kosten jedoch variieren. So kann aus Zeitgründen, medizinischen Gründen oder bei einem Notfall auch der zwei- oder dreifache Gebührensatz anfallen.
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Zustimmung, aber auch Kritik
Die Bundestierärztekammer hält die Anpassung für sinnvoll und nach über 20 Jahren für überfällig. So müssen Tierarztpraxen ihre Kosten bei gestiegenen Preisen, wie andere Branchen ebenfalls, decken können, um gute Qualität zu liefern.
Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet laut mdr durch die Erhöhung mehr Tierleid, weil Tiere entweder nicht behandelt werden oder ins Tierheim abgegeben werden. Daher fordert der Tierschutzbund eine Lösung für schlechter gestellte Tierhalter*innen.
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Zur Überprüfung der alten Gebührenordnung für Tierärzte wurde 2021 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie zur Überprüfung in Auftrag gegeben.
Durchgeführt wurde die Studie von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Diese hat ergeben, dass die Gebühren für tierärztlichen Leistungen angepasst werden müssen. Einerseits, um die Arbeit der Veterinärmediziner*innen angemessen zu entlohnen, sowie um die Betriebskosten und Gehälter der Angestellten von Tierarztpraxen zu decken. Andererseits, um Tieren die bestmögliche Behandlung zu bieten und moderne Untersuchungsmethoden zu nutzen.