Ex-Nationalmannschaftsspieler Jérôme Boateng (33) musste sich am Donnerstag vor dem Münchner Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten. Seine Ex-Partnerin (31) und Mutter seiner Zwillingstöchter (2010) hatte ihn bereits 2018 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung im gemeinsamen Karibikurlaub angezeigt.
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Heftige Vorwürfe der ehemaligen Lebensgefährtin
Laut Anklage soll Boateng seine Ex-Freundin bei einem Urlaub 2018 auf den Turks- und Caicosinseln in der Karibik geschlagen, geboxt, ihr in den Kopf gebissen, sie auf den Boden geschleudert und dabei heftig beleidigt haben.
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Der Sportler wies jedoch alle Anschuldigungen von sich und äußerte sich umfassend zu den Vorwürfen. Er schilderte den Vorfall vor Gericht ganz anders: Seine ehemalige Lebensgefährtin sei aggressiv und beleidigend geworden, habe ihn während eines Streits an der Lippe verletzt und auf ihn eingeschlagen. Als er sie dann von sich habe wegschieben wollen, sei sie gestürzt.
Doch am Ende entschied das Gericht nach einem langen Prozesstag im Sinne der Anklägerin: Der ehemalige Nationalspieler wurde zu insgesamt 1,8 Millionen Euro Geldstrafe verklagt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin ins Gesicht geschlagen hatte.
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Das sagt die Anwältin von Boatengs Ex
Nach dem Urteilsspruch zeigte sich die Anwältin des Opfers im Interview mit RTL zufrieden: „Wir sind platt. Wir sind erleichtert.“ Für die Juristin hat ganz klar die Gerechtigkeit gesiegt.
Ob Jérôme Boateng Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.