Eine Mutter aus München verklagt den Lehrer ihres 10-jährigen Sohnes auf Körperverletzung, weil dieser dem Schüler verboten hatte, während des Unterrichts die Toilette aufzusuchen. Das führte dazu, dass sich der Fünftklässler vor versammelter Klasse einnässte.
„Ich habe den Klassenlehrer gefragt, ob ich pinkeln gehen darf“, erzählt der Junge in einem ‚Bild‘-Interview. „Er hat es mir verboten. Da ist es rausgeschossen.“ Seine Klassenkameraden hätten ihn daraufhin ausgelacht. Als die Mutter von dem Vorfall erfuhr, sei sie außer sich gewesen. Sie zeigte den Lehrer wegen Körperverletzung an.
Lehrer sieht es als „Erziehungsmaßnahme“
Für die Schule stellt sich der Vorfall ein wenig anders dar. Da der Schüler nur wenige Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde darum bat, auf Toilette gehen zu dürfen, sah es der Lehrer als Erziehungsmaßnahme an, ihm das zu verweigern. Schließlich seien die Pausen dafür zu nutzen, seine Notdurft zu verrichten.
Mit dieser Begründung will sich die Mutter aber nicht zufrieden geben, schließlich habe man „auf biologische Vorgänge nur bedingt Einfluss. Und wenn es doch mal eng wird, während der Unterricht noch läuft, dann darf man ihn nicht daran hindern.“ Nichtsdestotrotz habe sie ihrem Sohn noch einmal erklärt, dass er bitte die Pause nutzen solle, um auf Toilette zu gehen.
Der Fall muss nun von der Schulbehörde bearbeitet und beurteilt werden. Der Junge ist nach einer drei-wöchigen Krankschreibung wieder in der Schule. Auch sei ein Gespräch zwischen ihm, seiner Mutter und Lehrern geplant.
Was dürfen Lehrer und was nicht?
Aber darf ein Lehrer einem Schüler überhaupt verbieten, während des Unterrichts auf Toilette zu gehen? Nein, das darf er nicht – und es gibt auch keinerlei Spielraum bei der Beantwortung der Frage. Nach Artikel 1 des Grundgesetzbuches ist die Menschenwürde unantastbar und dazu zählt auch, dass wenn ein Mensch das dringendes Bedürfnis hat die Toilette aufzusuchen, dann muss ihm diese Möglichkeit eingeräumt werden.
Darf ein Lehrer das Smartphone eines Schülers einziehen und einbehalten? Generell sind Handys an Schulen erlaubt, nur nicht im Unterricht. Wenn ein Schüler sein Smartphone also im Unterricht nutzt, darf der Lehrer dieses an sich nehmen. Er ist aber verpflichtet es dem Schüler nach dem Unterricht, spätestens nach Schulschluss wieder auszuhändigen.
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Dürfen Schüler im Klassenraum eingeschlossen werden? Nein, dass dürfen sie nicht. Schüler dürfen des Unterrichts verwiesen werden, wenn sie übermäßig stören, sie dürfen aber nicht eingesperrt werden. (Eltern dürfen ihre Kinder im Übrigen auch nicht einsperren.)
Darf ein Lehrer in einer Klassenarbeit Stoff abfragen, der nicht im Unterricht behandelt wurde? Nein, das darf er nicht. Die Klassenarbeit hat den Zweck, im Unterricht Erlerntes abzufragen.
Ist ein Eintrag ins Klassenbuch denn erlaubt? Ja, das ist er, denn der Lehrer darf in seinem Unterricht für Ruhe sorgen. Und viele Einträge können auch zu einem Verweis führen.
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Nachsitzen ist auch nicht gleich Nachsitzen. Sollte ein Schüler Stoff verpasst haben, weil er beispielsweise dem Unterricht fern geblieben ist oder sich willentlich nicht am Unterricht beteiligen wollte, so ist das Nachsitzen als pädagogische Maßnahme erlaubt. Es ist dem Lehrer aber nicht erlaubt, es als reine Strafe anzuwenden. Was dem Lehrer im Übrigen auch nicht erlaubt ist, ist eine Strafe für die ganze Klasse, wenn sich nur ein Schüler daneben benommen hat.
Leher dürfen einen Schüler auch nicht bloßstellen, in dem sie Noten aus einer Arbeit laut vorlesen oder eine Zettelbotschaft, die heimlich zwischen Schülern im Unterricht herumgegeben wird, vorlesen.