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Geld gefunden? Warum du es besser abgeben solltest

Eine Hand hebt einen 5-Euroschein vom Boden auf
© Getty Images

Was soll man machen, wenn man Geld gefunden hat?

Wer Geld findet, sollte dies auf jeden Fall melden.

Wer Geld gefunden hat, sollte es besser abgeben. Warum man sich damit sonst sogar strafbar machen kann, erklären wir dir.

Inhaltsverzeichnis

Den meisten ist es bestimmt schon mal passiert. Man spaziert durch die Stadt und plötzlich findet man ein Geldstück oder sogar noch besser, einen Geldschein auf dem Gehweg. Doch was passiert dann? Darf ich das Geld behalten oder muss ich dieses abgeben?

Im ersten Moment freut man sich sicherlich über das gefundene Geld, doch wer das Geld einfach so einsteckt, dem droht im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe. Genau richtig gelesen. Denn nicht alle Geldfunde darf man behalten.

Wir klären auf, wie die rechtliche Lage bei Geldfunden ist und wie ihr euch am besten verhalten solltet.

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Geld gefunden: Wie verhält man sich richtig?

Einen Glückscent hat bestimmt jeder schon mal auf der Straße gefunden und einfach eingesteckt. Doch wie ist es, wenn man einen 50-Euro-Schein findet? Würdet ihr den auch einfach so einstecken?

Wer mit dem Gedanken spielt, diesen zu behalten, sollte nochmal in sich gehen, denn damit macht ihr euch strafbar. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 965 bis § 984. Im sogenannten Fundrecht ist festgelegt, dass dem „Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten“ unverzüglich Anzeige zu machen ist.

Das bedeutet, dass man den Fund einer zuständigen Behörde melden muss. Diese kümmert sich dann wiederum um die Suche nach dem bzw. der Eigentümer*in.

Lediglich Fundsachen, die einen Wert von 10 Euro nicht übersteigen, dürfen behalten werden und müssen nicht gemeldet werden. Ein 10-Euro-Schein darf also ohne Bedenken eingesteckt werden.

Wer Geld behält, macht sich strafbar

Wie bereits erwähnt, müssen Geldfunde sowie auch Sachfunde, die einen Wert von 10 Euro übersteigen gemeldet werden. Wer dies nicht macht, macht sich strafbar. Gemäß § 246 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es: „Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, […]“

Eine sogenannte Unterschlagung kann also im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe enden. Besser ist es darum, den Geldfund unverzüglich zu melden.

Ehrlichkeit zahlt sich aus

Wer Geld findet und dieses beim Fundamt oder der Polizei abgibt, darf sich freuen. Denn Ehrlichkeit wird belohnt.

Meldet sich die gesuchte Person, also der oder die Eigentümer*in des Geldes, steht dem bzw. der Finder*in ein Finderlohn zu. Bei Geldsummen von bis zu 500 Euro gibt es 5 %, bei höheren Geldsummen 3 % Finderlohn. Natürlich können sich die Beteiligten auch auf einen eigenen Finderlohn einigen. Rechtlich besteht aber Anspruch auf 5 bzw. 3 %.

Noch besser ist es, wenn sich der oder die Eigentümer*in des Geldes nicht ausfindig machen lässt. Denn wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach der Anzeige kein*e Besitzer*in meldet, geht das Geld an den/die Finder*in wieder zurück. 

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Wo sollten Geldfunde abgegeben werden?

Habt ihr Geld gefunden und es übersteigt 10 Euro könnt ihr es im zuständigen Bürgeramt, Fundbüro oder auch bei der Polizei abgeben. Wichtig ist, dass ihr hier eure Adresse hinterlasst, um euch im Fall von Finderlohnansprüchen erreichen zu können.

Eine Ausnahme stellt der Fund in öffentlichen Verkehrsmitteln dar. Findet ihr Geld in Bus, Bahn oder am Flughafen greift eine besondere Regelung. Dieses Geld müsst ihr nämlich der jeweiligen Verkehrsgesellschaft übergeben.