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Trinkgeld: Dürfen Paketzusteller und Postboten Geld annehmen?

Person nimmt ein Paket an.
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Weihnachtszeit: Darf ich dem Postboten Trinkgeld geben?

Du willst dem Paketzusteller in der Vorweihnachtszeit eine Freude machen und ihm Trinkgeld geben? Wir verraten, ob er das annehmen darf.

Paketdienstleister haben in der Vorweihnachtszeit Hochkonjunktur. Das bedeutet für die Lieferantinnen und Lieferanten vor allem eines: Stress. Denn sie müssen deutlich mehr Pakete in kürzester Zeit zustellen. Immerhin wollen alle pünktlich vor Weihnachten ihre Pakete erhalten.

Da zeigen sich viele Kund*innen gerade vor Weihnachten spendabel und geben ein wenig Trinkgeld oder machen ihnen zum Beispiel mit etwas Schokolade eine Freude. Doch ist das überhaupt erlaubt?

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Wie viel Trinkgeld ist erlaubt?

Wer Sach- oder Geldgeschenke annehmen darf, ist arbeitsvertraglich geregelt. Der Grund dafür ist Korruption, also die Sorge, dass die Kunden sich durch ihr Geschenk einen Vorteil erschleichen könnten. (Geld-)Geschenke müssen daher immer bedingungslos sein und man darf als Kunde keine Gegenleistung erwarten. Grundsätzlich ist es also erlaubt, dem Post- oder Paketboten ein Trinkgeld oder zu Weihnachten eine kleine Aufmerksamkeit zu geben.

Wie hoch dieses Trinkgeld oder der Sachwert von einem Geschenk ausfallen darf, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Die einzelnen Versandunternehmen haben laut t-online.de dafür unterschiedliche Richtlinien:

  • DHL: Trinkgelder oder Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro sind erlaubt.
  • Hermes: Hier dürfen Trinkgelder oder Geschenke bis zu 10 Euro angenommen werden.
  • DPD: Ein Trinkgeld ist erlaubt, in der DPD App können Empfänger ihrem Zusteller sogar digital bis zu 9,50 Euro an Trinkgeld zukommen lassen.

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Noch unbedenklicher sind Geschenke für Reinigungskräfte und Hausmeister. Sie dürfen Geschenke jeglicher Art bedingungslos annehmen. Dienstleister von der Müllabfuhr hingegen dürfen lediglich kleine Sachgeschenke annehmen. Trinkgelder sind hier strengstens untersagt und können zu einer Abmahnung oder gar einer Kündigung führen.