Inhaltsverzeichnis
- Ab wann dürfen Kinder alleine draußen spielen?
- Ab wann dürfen Kinder alleine zur Schule gehen?
- Ab welchem Alter darf man Kinder alleine zu Hause lassen?
- Was muss mein Kind können, um alleine zu bleiben?
- Darf ein älteres Geschwisterkind auf das kleinere aufpassen?
- Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine reisen?
- Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt?
Kinder fordern ab einem gewissen Alter mehr Freiheiten. Sie wollen alleine auf den Spielplatz oder zur Schule gehen oder alleine eine/n Freund/in besuchen. Aber ab welchem Alter dürfen Kinder ganz alleine unterwegs sein oder alleine zu Hause bleiben?
In Deutschland gibt es dazu keine konkrete Regelung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bietet mit dem Paragraphen 1626 lediglich eine Orientierungshilfe. Darin heißt es: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln.“
Es liegt also im Ermessen der Eltern einzuschätzen, wozu das Kind in der Lage ist und welche Situationen es womöglich überfordern könnten.
Lesetipp: Fehler machen erlaubt: Wie gute Eltern ihre Kinder erziehen
Ab wann dürfen Kinder alleine draußen spielen?
Beim alleine Rausgehen spielt es deshalb eine große Rolle, wo man lebt. Wer in einer großen Stadt, mitten in der City lebt, wird sein fünf oder sechsjähriges Kind sehr wahrscheinlich nicht alleine losziehen lassen. Anders als Eltern, die ein wenig abgeschiedener leben. Hier ist es eher üblich, dass Nachbarskinder unterschiedlichen Alters gemeinsam draußen spielen. Da ist auch ein Fünfjähriger schon ‚alleine‘ draußen.
Deshalb ist die Frage, wann ein Kind alleine draußen spielen kann, also weniger eine Frage des Alters, sondern vielmehr der Umgebung. Wie viel Verkehr ist in der Nähe, besteht die Gefahr, dass ein Kind auf die Straße läuft? Sind andere, eventuell ältere Kinder dabei, die helfen können? Verstehen sich die Kinder der Nachbarschaft untereinander oder kommt es öfter zu Streit? All das sind Dinge, die Einfluss darauf haben können, ab wann man sein Kind alleine losziehen lassen kann.
Spätestens mit dem Eintritt in die Schule möchten viele Kinder sehr schnell viel selbständiger sein und fordern ein, den Schulweg allein zu bewältigen oder am Nachmittag alleine zu einem neuen Freund oder einer neuen Freundin zu gehen. Hier sollte man sich gemeinsam herantasten, was dem Kind zuzumuten ist. Besonders dann, wenn der Weg zum Freund oder der Freundin viele andere Verkehrsteilnehmer einschließt.
Ab wann dürfen Kinder alleine zur Schule gehen?
Ob ein Kind bereits in der Lage ist, alleine zur Schule zu gehen, ist abhängig von der persönlichen Entwicklung des Kindes und dem Schulweg selbst. Eltern sollten das Kind nicht mit dem ersten Schultag sich selbst überlassen. Vielmehr sollten sie zu Beginn gemeinsam mit dem Kind den Schulweg antreten und ihren Nachwuchs dabei genau beobachten.
Erkennt das Kind kritische Verkehrspunkte und weiß, wie es diese sicher überwindet, dann ist es in der Lage, den Schulweg selbständig zu bestreiten.
Ist ein Schulkind auf Bus, Bahn oder Zug angewiesen, sollte es zudem wissen, wie es sich verhält, wenn ein Verkehrsmittel ausfällt oder es eines verpasst.
Ab welchem Alter darf man Kinder alleine zu Hause lassen?
In einem Interview mit test.de gibt Diplom-Sozialpädagogin Dana Urban von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) Eltern folgende Aufsichtsempfehlungen:
- Kinder bis zum dritten Lebensjahr sollten gar nicht unbeaufsichtigt sein. Weder draußen auf einem Spielplatz, noch alleine zu Hause.
- Ab dem vierten Lebensjahr können Kinder 15 bis 30 Minuten alleine gelassen werden, jedoch nur in der eigenen Wohnung oder einem anderen ’sicheren‘ Ort (bspw. dem Spielplatz), wenn die Eltern in der Nähe sind.
- Ab dem siebten Lebensjahr kann man Kinder bis zu zwei Stunden alleine zu Hause lassen.
- Kinder ab 14 Jahren können auch mal über Nacht alleine bleiben.
Dabei sei wichtig, so Urban, das Kind immer zu fragen, ob es sich das zutraut
Lesetipp: 5 gute Gründe, warum dein Kind öfter mal alleine spielen sollte
Was muss mein Kind können, um alleine zu bleiben?
Kinder wollen ab einem gewissen Alter gerne alleine zu Hause bleiben. Bevor Eltern das in die Tat umsetzen, sollten Kinder aber in der Lage sein, gewisse Absprachen einzuhalten.
So sollte man beispielsweise klären, wie das Kind richtig reagiert, wenn es an der Tür klingelt oder jemand anruft. Außerdem sollte es wissen, wo es im Notfall Hilfe holen kann. Und es sollte in der Lage sein, die Eltern telefonisch zu erreichen. Zeigt das Kind also ein gewisses Verantwortungsbewusstsein, dann können Eltern das Alleinbleiben zu Hause durchaus wagen.
Dabei sollten die Eltern sich allerdings auch an Absprachen halten. Sie sollten realistisch mitteilen, wie lange sie weg sind bzw. wann sie wieder zu Hause sind. Sie sollten telefonisch erreichbar sein. Und auf gar keinen Fall sollten Kinder zu Hause eingeschlossen werden. Im Falle eines Notfalls müssen sie das Haus problemlos verlassen können.
Darf ein älteres Geschwisterkind auf das kleinere aufpassen?
Sind ältere Geschwister im Haus, mag es auf der Hand liegen, sie mit der Aufsicht über das jüngere Geschwisterkind zu betreuen. Aber auch hier gilt es, das Kind zu fragen, ob es sich das zutraut. Dasselbe gilt für das jüngere Geschwisterkind. Es sollte auch damit einverstanden sein, vom großen Bruder oder der Schwester beaufsichtigt zu werden. Ein 12-jähriges Kind ist in der Regel durchaus in der Lage, auf ein jüngeres Geschwisterkind aufzupassen.
Wichtig ist dabei, dass die Kinder sich vertragen. Wer zwei Streithähne zu Hause hat, die aktuell gar nicht gut miteinander können, der sollte darauf verzichten, die beiden alleine zu Hause zu lassen.
Auch der Altersunterschied der Geschwister kann entscheidend sein, ob man sie alleine zu Hause lassen kann. Ein zu geringer Altersunterschied macht es dem älteren Geschwisterkind unter Umständen schwer, vom jüngeren ernst genommen zu werden. Eltern sollten das immer berücksichtigen. Die individuelle Entwicklung der Kinder ist schlussendlich entscheidend, ob man sie alleine zu Hause lassen kann oder nicht.
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Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine reisen?
Es ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, ob Kinder alleine reisen dürfen. Sie sollten sich zwar nach Paragraf 8 des Jugendschutzgesetzes nicht an ‚jugendgefährdenden Orten‘ aufhalten – wozu ein Bahnhof oder Flughafen unter gewissen Umständen zählen kann – am Ende obliegt es aber den Eltern, ihr minderjähriges Kind alleine auf Reisen zu schicken. Trauen sie ihm das Alleinereisen zu, darf ein Kind alleine reisen.
Allerdings schränken Unternehmen die Reisefreiheit von Kindern zum Teil ein, indem sie in ihren Geschäfts- und Beförderungsbedingungen klar regeln, wie alt Kinder sein müssen, um ohne Aufsichtsperson mitfahren zu dürfen.
Kinder dürfen ab einem Alter von fünf Jahren beispielsweise einen Flug alleine antreten. Jedoch verlangen Fluggesellschaften dann eine Begleitperson in Form eines Flugbegleiters oder Erziehers bzw. Erzieherin, der zusätzlich bezahlt werden muss. Ab einem Mindestalter von 12 Jahren dürfen Kinder bei den meisten großen Fluggesellschaften auch ohne Begleitperson fliegen.
Die Deutsche Bahn befördert Kinder ab sechs Jahren alleine. Eine Begleitperson ist optional und kann von den Eltern für ein Kind zwischen sechs und 15 Jahren hinzugebucht werden.
Kinder, die alleine mit einem Fernbus reisen wollen, müssen bei den meisten Unternehmen mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem verlangen viele Unternehmen zusätzlich eine schriftliche Erlaubnis der Eltern.
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Wann ist die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt?
Der Grad zwischen elterlicher Aufsichtspflicht auf der einen Seite und der Förderung der Selbstständigkeit des Kindes auf der anderen Seite ist ein schmaler. Das BGB hält fest, dass Eltern verpflichtet sind, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Das gilt bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Gleichzeitig aber sollen Eltern die Selbstständigkeit des Kindes fördern.
Wann also handeln Eltern richtig und wann fahrlässig? Ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Gesetzgeber versteht unter einer Verletzung der Aufsichtspflicht, dass Eltern einen durch ihr Kind verursachten Personen- oder Sachschaden zugelassen haben, obwohl sie damit rechnen konnten oder sogar wussten, dass ihr Kind einen Schaden verursacht. In diesem Fall würden Eltern für ihr Kind haften. Es können Schadensersatzansprüche entstehen.