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Jede Familie ist anders. Eltern haben ganz individuelle Wünsche und Bedürfnisse nach der Ankunft eines Kindes. Das Elterngeld hält allen Eltern in dieser besonderen Zeit den Rücken frei. Es sorgt für finanzielle Entlastung und schenkt jungen Familien Zeit, in dem neuen Leben mit Kind in Ruhe anzukommen – Zeit für das, was zählt.
Mit der Reform vom 1. September 2021 bietet das Elterngeld jetzt noch mehr Möglichkeiten für Eltern, flexibel und in Teilzeit wieder ins Berufsleben einzusteigen. Bürokratische Hürden wurden abgebaut und zusätzliche Elterngeldmonate für die Eltern von Frühchen eingeführt. Damit wird das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und familienfreundlicher und unterstützt junge Eltern, ihr Familien- und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren.
Basiselterngeld:
Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Lebensmonate Basiselterngeld ab der Geburt ihres Kindes zu. Diese 14 Monate können die Eltern nach ihren Wünschen untereinander aufteilen. Dabei ist zu beachten, dass ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich beantragen muss. Das Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 % des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes und maximal 1.800 Euro pro Elternteil. Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld bekommen Eltern auch, wenn sie bisher kein Einkommen hatten.
Alleinerziehende, die nach der Geburt weniger Einkommen haben, können die vollen 14 Monate Basiselterngeld alleine in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus:
Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützt insbesondere die Pläne derjenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder ins Arbeitsleben einsteigen wollen. Mütter und Väter haben damit die Möglichkeit, länger Elterngeld in Anspruch zu nehmen.
ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Partnerschaftsbonus:
Mit dem Partnerschaftsbonus können Eltern zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Er ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre Aufgaben in der Familie und im Beruf partnerschaftlich untereinander aufteilen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass beide Eltern den Partnerschaftsbonus gleichzeitig nutzen und in dieser Zeit beide in Teilzeit arbeiten, und zwar jeder mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche. Natürlich können auch Getrennterziehende oder Alleinerziehende diese Leistung in Anspruch nehmen.
Elterngeld für Frühchen:
Kommt ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt, bekommen die Eltern ab dem 1. September 2021 länger Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind zu haben. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin es geboren wurde.
Das Elterngeld möchte allen Eltern ermöglichen, die Zeit nach der Ankunft ihres Kindes so zu gestalten, wie es für sie am besten ist. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie auf familienportal.de.