Im Kampf gegen eine seltene, aber lebensgefährliche Meningokokken-Infektion hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlungen erweitert. Neben der bereits standardisierten Meningokokken-C-Impfung sollen Babys und Kleinkinder von nun an auch gegen Meningokokken B geimpft werden.
Seit 2006 werden Babys und Kleinkinder im Alter von rund 12 Monaten auf Empfehlung der STIKO gegen Meningokokken C geimpft. Die Kosten dafür werden von allen Krankenkassen übernommen.
Zusätzliche Impfungen gegen verschiedenen Meningokokken-Serogruppen konnten Eltern bisher bei ihrer behandelnden Kinderärztin oder dem behandelnden Kinderarzt erfragen, mussten diese jedoch in Eigenleistung durchführen lassen.
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Meningokokken-B-Impfung wird Standardleistung
Mit der Impfempfehlung des STIKO zur Meningokokken-B-Impfung wird auch diese ab sofort zu einer Standardleistung, die eine Pflichtleistung für alle gesetzlichen Krankenkassen ist und übernommen werden muss.
Eine Abrechnung über die Versichertenkarte soll ab August 2024 bundesweit möglich sein. Bis dahin gilt das Rückerstattungsverfahren. Das bedeutet, die Ärztin oder der Arzt stellt ein Rezept für die Impfung aus, die Rechnung schicken die Eltern im Anschluss an ihre gesetzliche Krankenkasse, die erstattet den Betrag verpflichtend zurück.
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Wann wird gegen Meningokokken B und C geimpft?
Um den Schutz von Babys und Kleinkindern optimal zu erreichen, sollte sowohl gegen Meningokokken B als auch C frühestmöglich geimpft werden.
Meningokokken B
Ab einem Alter von zwei Monaten wird die erste Meningokokken-B-Impfung durch die STIKO empfohlen. Weitere Impfungen gegen diesen Meningokokken-Stamm erfolgen mit vier und 12 Monaten. Insgesamt erhält ein Kind also drei Impfungen gegen Meningokokken B.
Versäumte Impfungen sollten schnellstmöglich nachgeholt werden. Das ist möglich bis zum fünften Geburtstag. Kleinkinder, die erst zwischen 12 Monaten und 23 Monaten die Erstimpfung gegen Meningokokken B erhalten, bekommen zwei Monate danach eine zweite Impfung. Und eine dritte Impfung gegen Meningokokken B 12 bis 23 Monate nach der zweiten Impfung.
Kinder, die erst ab einem Alter von zwei Jahren gegen Meningokokken B geimpft werden, erhalten insgesamt nur zwei Impfdosen in einem Mindestabstand von einem Monat.
Die STIKO empfiehlt, die Meningokokken-B-Impfung zusammen mit anderen empfohlenen Standardimpfungen durchführen zu lassen.
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Meningokokken C
Die Impfung gegen Meningokokken C ist eine Einmalimpfung. Sie erfolgt zu Beginn des zweiten Lebensjahres (kurz nach dem ersten Geburtstag).
Wurde die Impfung versäumt, sollte sie schnellstmöglich nachgeholt werden. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (der 18. Geburtstag) kann und sollte die Meningokokken-C-Impfung nachgeholt werden.
Warum brauchen Kinder die Meningokokken-Impfungen?
Eine Meningokokken-Infektion ist selten, kann aber binnen kürzester Zeit lebensbedrohlich sein. Die Meningokokken-Bakterien (Neisseria meningitidis) verursachen meist eine eitrige Hirnhautentzündung, auch als Meningitis bekannt. In der Folge kann es zu Komplikationen wie Krampfanfällen oder Taubheit kommen. Zudem kann die Entwicklung infizierte Kinder gestört werden.
Seltener lösen die Meningokokken-Bakterien eine Sepsis (Blutvergiftung oder Blutstrominfektion) aus. Die Bakterien verteilen sich dabei im ganzen Körper. Die Folge hier: Die Blutgerinnung wird gestört. Dadurch können Gliedmaßen absterben, was eine Amputation erforderlich machen kann. Auch ein lebensbedrohlicher Kreislaufschock kann die Folge sein.
Wichtiger Hinweis: Sorgen oder Unsicherheiten beim Thema Impfen sind keine Seltenheit und zum Teil auch verständlich. Viele (Kinder-)Krankheiten sind heute selten geworden.
Dennoch sollte es selbstverständlich sein, sein Kind impfen zu lassen – zu seinem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz anderer Menschen. Habt ihr Fragen und Unsicherheiten zu den verschiedenen Impfungen, wendet ihr euch idealerweise an Expertinnen und Experten, eure Kinderärztin oder euren Kinderarzt.
Quellen:
RKI.de
meningitis-bewegt.de