Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Dabei ist nicht entscheidend, ob es sich um die leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder die Großeltern handelt. Auch das Einkommen der Betreuungsperson spielt bei der Bewilligung keine Rolle.
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Prinzipiell gilt: Den Anspruch auf das Kindergeld hat nicht das Kind, sondern seine Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten. Denn das Geld hat den Zweck, den Lebensunterhalt des Kindes abzusichern. Wie und wofür Eltern und Erziehungsberechtigte das Geld verwenden, gibt es keine Vorschriften.
Wie und wo stellt man den Kindergeldantrag?
Den Antrag auf Kindergeld stellt ihr bei eurer zuständigen Familienkasse. Diese ist an die Bundesagentur für Arbeit eurer Stadt oder Gemeinde angegliedert. Am einfachsten findet ihr heraus, welche Familienkasse für euch zuständig ist, wenn ihr ‚Familienkasse‘ und den Namen eurer Stadt googelt. Oder ihr schaut hier auf der allgemeinen Seite der Bundesagentur für Arbeit nach.
Das Formular könnt ihr in der Regel bereits online ausfüllen. Nach der Beantwortung der Fragen werden diese Daten bereits verschlüsselt an die Familienkasse übermittelt. Anschließend druckt ihr das Formular aus, unterschreibt es und sendet es an eure Familienkasse.
Wichtig: Die Bewilligung auf Kindergeld wirkt erst, wenn ihr alle notwendigen Nachweise erbracht habt. Das wichtigste Dokument ist die Geburtsurkunde des Kindes. Nichtsdestotrotz könnt ihr den Antrag auf Kindergeld bereits vor der Geburt stellen und die Geburtsurkunde später nachreichen. Idealerweise verkürzt sich so die Bearbeitungszeit und ihr erhaltet schneller das Kindergeld.
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Wer unnötige Zettelwirtschaft vermeiden möchte, kann das Elster-Zertifikat (erhältlich auf dem Elster-Portal) als Ersatz für die Unterschrift nutzen. So lässt sich der Antrag digital unterzeichnen und absenden. Aber auch hier müssen Nachweise wie die Geburtsurkunde beigefügt werden, damit der Antrag wirksam wird.
Wie lange hat man Anspruch auf Kindergeld?
Ist der Kindergeldantrag einmal bewilligt worden, bekommt ihr das Kindergeld bis zum 18. Geburtstag eures Kindes.
Wichtig: Eventuelle Änderungen der Lebensverhältnisse müssen der Familienkasse immer umgehend mitgeteilt werden.
Auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, kann man weiterhin Kindergeld beziehen. Hier ist allerdings ein neuer Kindergeldantrag und der Nachweis über den Anspruch notwendig. Der Anspruch besteht bei Arbeitslosigkeit des Kindes. Dann kann man das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beziehen. Anspruch besteht auch bei der Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums. Dann kann man Kindergeld bis zum 25. Geburtstag des Kindes erhalten. Wartezeiten auf Studienplätze fallen auch in den Bewilligungszeitraum.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Kindergeldantrags?
Zwar kann die Bearbeitung eines Kindergeldantrags länger dauern, hat man den Antrag aber rechtzeitig gestellt und den Anspruch darauf nachgewiesen, erhält man das Kindergeld rückwirkend. Wird also ein Kind beispielsweise am Ende eines Monats geboren, erhält man auch für diesen gesamten Monat das Kindergeld.
ABER: Rückwirkende Zahlungen werden nur für sechs Monate getätigt.
Übrigens haben immer beide Elternteile Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes. Lebt man getrennt, sorgt sich aber gleichberechtigt um das Kind, steht jedem die Hälfte zu. Bezieht nur ein Elternteil das Kindergeld, sorgen sich dennoch beide gleichberechtigt um das Kind, muss die beziehende Person die andere auszahlen. Anders ist es, wenn ein Elternteil den Großteil der Sorgearbeit übernimmt. Dann steht dieser Person auch das Kindergeld alleine zu.