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Kindergelderhöhung: Das steht Eltern ab 2025 zu

Junge Mutter sitzt mit Baby auf dem Schoß vor ihrem Laptop.
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Mehr Geld pro Kind: Kindergelderhöhung ab 2025

Erhöhung des Kindergeldes und Einführung der Kindergrundsicherung sollen Familien gezielter unterstützen

Der Bundeshaushaltsplan für 2025 steht fest und damit auch die Höhe des künftigen Kindergeldes.

Für viele Eltern ist das Kindergeld eine wichtige finanzielle Stütze im Alltag, doch reicht es oft nicht aus, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken. Alle Jahre wieder wird auch deshalb über eine Erhöhung des Kindergelds diskutiert. Mit dem aktuellen Bundeshaushaltsplan für 2025 steht fest, das Kindergeld wird zum 1. Januar 2025 erhöht.

Außerdem wird die lang geplante Kindergrundsicherung 2025 eingeführt, die weitere Leistungen zum Kindergeld wie den Kinderzuschlag bündeln und damit einfacher zugänglich für Eltern mit Anspruch machen soll.

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So hoch ist das Kindergeld ab 2025

Familien in Deutschland erhalten aktuell Kindergeld, sofern ihr Jahreseinkommen 300.000 Euro nicht übersteigt. Diese staatliche Leistung soll dazu beitragen, die Grundbedürfnisse der Kinder zu decken und den Familienalltag zu erleichtern.

Aktuell liegt die Höhe des Kindergeldes bei 250 Euro pro Kind und Monat, ein Betrag, der in den letzten Jahren oft als unzureichend empfunden wurde. Angesichts steigender Preise für Lebensmittel, Mieten und Bildungskosten wächst der Druck auf die Politik, die Unterstützung für Familien zu erhöhen.

Mit dem nun beschlossenen Bundeshaushalt 2025 steht fest, dass das Kindergeld ab 2025 um 5 Euro pro Monat und Kind erhöht wird. Damit erhalten Familien ab kommendem Jahr 255 Euro monatlich pro Kind von der Familienkasse.

Weitere Erhöhung für 2026 beschlossen

Auch für 2026 ist bereits eine weitere Erhöhung beschlossen. Das Kindergeld soll dann noch einmal um 4 Euro angehoben werden. Damit erhalten Eltern ab 2026 pro Kind und Monat 259 Euro.

Kindergrundsicherung kommt 2025

Die bereits im September 2023 beschlossene Kindergrundsicherung soll nun endlich ab 2025 greifen und staatliche finanzielle Leistungen für Familien bündeln und die Antragstellung erleichtern. Bisher können und müssen Familien Anträge für Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag separat und bei zum Teil unterschiedlichen Behörden einreichen. Das hat zur Folge, dass auch Familien, die Anspruch auf die Sozialleistungen haben, sie nicht in Anspruch nehmen, aus dem einfach Grund, weil sie nicht wissen, dass sie berechtigt sind.

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Die ab 2025 geltende Kindergrundsicherung soll diesen Prozess maßgeblich erleichtern. Familien sollen ab dann aktiv darauf hingewiesen werden, dass ihnen neben dem Kindergeld weitere Leistungen zustehen.

Der aktuelle Entwurf des Bundesministeriums für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sieht vor, dass die Kindergrundsicherung aus zwei Teilen besteht: dem Kindergarantiebetrag (entspricht dem aktuellen Kindergeld) und dem Kinderzusatzbetrag (entspricht weiteren Sozialleistungen). Der Kindergarantiebetrag soll zukünftig nicht mehr, anders als das Kindergeld aktuell, auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Die Kinderzusatzbeträge sollen nach Alter eines Kindes gestaffelt sein und werden abhängig vom Einkommen der Eltern errechnet. Ab einer bestimmten Grenze werden Familien nicht mehr für Zusatzbeiträge berechtigt sein. Wo genau diese Grenzen liegen wird, ist noch nicht bekannt.

Kindergrundsicherung per Onlineantrag

So wie aktuell das Kindergeld muss auch die Kindergrundsicherung einmalig beantragt werden. Dieser Antrag soll laut aktueller Pläne auch über einen reinen Onlineantrag erfolgen können. Dieser soll rechtzeitig auf einem neuen Onlineportal erhältlich sein.

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