Unabhängig des Einkommens der Eltern erhalten Familien in Deutschland Kindergeld. Da der staatliche Zuschlag in vielen Familien nicht ausreicht und das Geld zu knapp ist, gibt es aktuell die Möglichkeit, weitere finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Da gibt es zum Beispiel Hartz IV Leistungen für Familien, Leistungen für Bildung und Teilhabe (das sogenannte Bildungspaket) und den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen.
Sowohl für das Kindergeld, als auch für jede der zusätzlichen Leistungen, ist ein individueller Antrag bei individuellen Behörden notwendig. Ein großer bürokratischer Aufwand also, der viele Familien abschreckt oder schlichtweg überfordert. Oft wissen betroffene Familien nicht einmal, dass sie anspruchsberechtigt sind. Das soll sich schon bald ändern, mit Einführung der Kindergrundsicherung. Statt vieler einzelner Leistungen soll die Kindergrundsicherung diese bündeln.
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Kindergrundsicherung schon 2021 beschlossen
Bereits 2021 einigten sich SPD, CDU/CSU und Grüne im Koalitionsvertrag auf die Kindergrundsicherung: „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen.“
Denn, so die Statistik, jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene in Deutschland ist von Armut betroffen.
Aktuell wird vor allem zwischen Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) zur Kindergrundsicherung gestritten, vor allem über den Umfang und die Höhe der Leistungen. Während die Grünen für besonders umfangreiche Leistungen plädieren und auch Erhöhungen anstreben, hat der Finanzminister die Staatsausgaben vor Augen, die er nicht überstrapazieren will.
Bis nach der parlamentarischen Sommerpause soll es einen Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung geben. Eingeführt werden soll sie nach aktuellem Stand Anfang 2025.
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Was soll die Kindergrundsicherung umfassen?
Um Familien besser, schneller und unkomplizierter finanziell unterstützen zu können, plant die Ampelkoalition, unter anderem Kindergeld, Bürgergeld für Kinder, Kinderzuschlag und auch Wohngeld in der Kindergrundsicherung zusammenzufassen.
Bereits im Januar dieses Jahres verkündete das Bundesfamilienministerium in ‚Eckpunkten zur Kindergrundsicherung‘, dass die Antragstellung der Grundsicherung möglichst unkompliziert und unbürokratisch ablaufen soll. Geplant sei ein digitales und möglichst automatisiertes Antragsverfahren.
Wie hoch ist die Kindergrundsicherung?
Bestehen soll die Kindergrundsicherung aus zwei Teilen: einem Garantiebetrag, der unabhängig des Einkommens der Eltern für jedes Kind in gleicher Höhe (als Ersatz zum jetzigen Kindergeld) gezahlt werden soll. Und aus einem Zusatzbeitrag, der sich nach dem Alter des Kindes richtet und am Einkommen der Eltern gemessen wird.
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Der Garantiebetrag soll nach aktuellem Stand mindestens so hoch sein wie das aktuell gezahlte Kindergeld, also 250 Euro im Monat pro Kind. Außerdem sollen weitere Leistungen, wie Kinderfreibeträge, Sozialhilfe oder Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit angerechnet werden.
Kinder, die mit Erreichen ihrer Volljährigkeit von zu Hause ausziehen, sollen den Garantiebetrag direkt erhalten.