Trennen sich die Eltern, haben Kinder Anspruch auf Unterhalt. Gezahlt werden muss dieser von dem Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt. Wie hoch der Unterhalt ausfällt, ist abhängig vom Alter des Kindes und der Höhe des Einkommens des zahlungspflichtigen Elternteils.
Lies auch: Kindergelderhöhung 2023: So viel mehr bekommen Familien
Berechnen lässt sich der Unterhaltsbetrag mithilfe der Düsseldorfer Tabelle. Einer bundesweit anerkannten Richtlinie zum Unterhaltsbedarf. Diese wird seit 1962 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben.
Für 2023 sieht die Düsseldorfer Tabelle eine Anhebung des Unterhalts für Kinder um rund 10 Prozent vor. Auch Unterhaltszahler sollen im kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung haben.
Auch lesen: Kindergeld beantragen: So einfach geht’s
So viel mehr Unterhalt erhalten Kinder
Der Mindestunterhalt für ein Kind richtet sich nach dem Alter des Kindes. So sollen Kinder der ersten Altersgruppe von 0 bis 5 Jahre zukünftig 437 Euro monatlich erhalten. Das ist eine Erhöhung um 41 Euro.
Kinder der zweiten Altersgruppe von 6 bis 11 Jahre sollen ab 2023 47 Euro mehr und damit mindestens 502 Euro monatlich erhalten.
Zwischen 12 und 17 Jahren sollen Kindern ab dem kommenden Jahr 53 Euro mehr und somit einen Unterhalt von mindestens 588 Euro im Monat erhalten.
Volljährige Kinder sollen zukünftig 628 Euro erhalten. Die Erhöhung liegt hier bei 62 Euro mehr im Monat.
Zahlen muss den Mindestunterhalt, wer im Monat bis zu 1.900 Euro netto verdient. Liegt der Nettoverdienst darüber, steigt auch die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. Wer zahlungspflichtig ist und den Mindestunterhalt zahlen kann, darf davon die Hälfte des staatlichen Kindergeldes abziehen.
Schonbetrag für Unterhaltszahler wird erhöht
Im Zuge der Inflation soll nicht nur der Unterhalt für Kinder erhöht werden, sondern auch das unterhaltspflichtige Elternteil soll mehr Geld zur Verfügung haben. Der sogenannte Selbstbehalt wird deshalb angepasst. Für Erwerbstätige soll er ab 2023 um 18 % auf 1.370 Euro angehoben werden. Nichterwerbstätigen wird mit geplanten 1.120 Euro monatlich 17 % mehr zugebilligt.