Inhaltsverzeichnis
- Voraussetzungen für eine Eltern-Kind-Kur
- Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?
- Wie lange dürfen Kinder mit ihren Eltern zur Kur?
- Was wird bei einer Eltern-Kind-Kur gemacht?
- Wie und wo wird die Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur beantragt?
- Wer trägt die Kosten für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur?
- Was tun, wenn die Eltern-Kind-Kur abgelehnt wird?
Alle vier Jahre haben Eltern Anspruch auf eine Kur mit ihrem Kind bzw. den Kindern. Dabei unterscheidet man zwei Typen von Kuren. Es gibt die sogenannte Vorsorgemaßnahme, die den Zweck hat, Risikofaktoren zu minimieren, bspw. eine Überlastung oder ein Burnout zu verhindern. Und es gibt die sogenannten Rehabilitationsmaßnahmen. Sie sollen die Folgen eines gesundheitlichen Schadens verbessern, bspw. nach einem Unfall oder auch einem Burnout.
Welche Bedingungen Mutter und Vater erfüllen müssen, um eine Kur bewilligt zu bekommen, wann eine Familien-Kur sinnvoll ist und vieles weitere wollen wir euch im Folgenden kurz und knapp erklären.
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Voraussetzungen für eine Eltern-Kind-Kur
Eine Kur wird in der Regel bewilligt, wenn eine Person entweder geistig überlastet ist bzw. droht, zu überlasten oder nach einem Unfall bzw. einer überstandenen (schweren) Krankheit. In gewissem Sinn ist eine Kur immer eine Präventivmaßnahme, denn sie hat den Zweck, die Gesundheit zu erhalten, bzw. die Gesundheit (wieder) zu stärken. Sie dient also der Vorsorge.
Medizinische Voraussetzungen
Tatsächlich hat jeder Mensch, der ein Kind erzieht und gesetzlich versichert ist, einen Anspruch auf eine dreiwöchige Auszeit in einer Klinik, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Darunter versteht man Erschöpfungssymptome, (chronische) Schmerzen oder psychischen Problemen, die sich, in gewisser Weise, aus der Elternrolle oder aus der familiären Situation ergeben.
Auch eine überstandene Krankheit und die daraus entstandenen Probleme für Eltern, Kinder oder die ganze Familie, können Grund für eine Kur sein.
Neben der Gesundheit genauso wichtig für die Bewilligung: Die letzte Kur muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
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Übrigens: Bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur geht es um die Gesundheit der Elternteile. Benötigt das Kind eine Kur, wäre das eher eine ‚Reha für Kinder und Jugendliche‘. Mehr dazu erfahrt ihr auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Bedingungen für eine Familien-Kur
Die Bedingungen für eine Kur der gesamten Familie sind ähnlich zu denen eines Elternteils. Ergeben sich gesundheitliche Probleme für beide Elternteile, die aus ihrer Elternrolle oder der familiären Situation heraus entstehen, beispielsweise weil das Kind chronisch krank ist oder eine Beeinträchtigung hat, dann kann eine Familien-Reha helfen, ihre Gesundheit zu erhalten bzw. zu stärken.
Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?
Eine Eltern-Kind-Kur dauert in der Regel drei Wochen. In dieser Zeit bleiben Mutter bzw. Vater und Kind die ganze Zeit in der Kurklinik. Besteht eine medizinische Notwendigkeit für eine Verlängerung der Therapie, kann die Kur auch um wenige Wochen verlängert werden.
Wie lange dürfen Kinder mit ihren Eltern zur Kur?
Kinder bis 12 Jahre können Mutter oder Vater zur Kur begleiten – in Ausnahmefällen auch bis 14 Jahre. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Hat neben dem Elternteil auch das Kind Bedarf an Therapiestunden, kann eine Behandlung des Kindes im Rahmen einer Eltern-Kind-Kur beantragt werden. Das muss in Abstimmung mit dem behandelnden Kinderarzt bzw. der behandelnden Kinderärztin erfolgen.
Was wird bei einer Eltern-Kind-Kur gemacht?
Je nach Zweck der Kur unterscheiden sich die einzelnen Maßnahmen natürlich. Oft werden Gruppen- und Einzelgespräche geführt, es kann Ernährungsberatungen geben, genauso wie Bewegungs- oder Entspannungsprogramme. Mutter und/ oder Vater sollen im Mittelpunkt stehen.
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Die Kinder werden in der Zeit, in der Mutter oder Vater Termine haben (meist am Vormittag und frühen Nachmittag) betreut. Damit schulpflichtige Kinder nicht den Anschluss verlieren, bieten viele Kureinrichtungen eine schulische (Hausaufgaben-) Betreuung durch qualifizierte Kräfte an. Sowohl die Schule des Kindes als auch die Klinik selbst können also Schulstoff bereitstellen.
Idealerweise liegt der Kuraufenthalt zum Teil oder sogar vollständig in den Schulferien. Da die Nachfragen nach Eltern-Kind-Kuren aber anhaltend groß und die Kurplätze endlich sind, kann nicht jeder Kuraufenthalt auch in den Ferien stattfinden.
Tipp: Eine Schule kann eine Kurmaßnahme nicht verbieten, sie muss das Kind für diese Zeit freistellen. Selbes gilt für Arbeitgeber*innen. Sie müssen Mitarbeitende freistellen und weiter voll bezahlen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine Kur (mit Kind) verordnet hat.
Wie und wo wird die Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur beantragt?
Wer Bedarf an einer Kur hat, für sich also festgestellt hat, dass er eine dringende Pause braucht, besucht im ersten Schritt seinen Hausarzt oder seine Hausärztin und spricht mit ihm oder ihr über die Probleme.
Auch eine offizielle Beratungsstelle, wie bspw. das Müttergenesungswerk, können eine erste Anlaufstelle sein. Hier findet man nicht nur ein offenes Ohr, sondern auch Informationen über verschiedene Therapieangebote und Kliniken.
Einen offiziellen Antrag auf eine Kur kann man nur mit einem ärztlichen Attest über die ‚Verordnung einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme‘ stellen. Das kann in der Regel jede*r Hausärzt*in ausstellen. Grundvoraussetzung für eine Kur ist, wie oben beschrieben, ein gesundheitliches Problem, das sich aus der Elternrolle ergibt.
Den eigentlichen Kurantrag übermittelt der oder die Hausärzt*in an die Krankenkasse. Im Antrag kann bereits angegeben werden, wo man seine Kur machen möchte. Zur Wahl stehen oft das Meer an Ost- und Nordsee, die Berge wie im Schwarzwald oder auch eine Kurklinik in Wohnortnähe.
Der Kurantrag wird anschließend von der Krankenkasse geprüft. Die Prüfung sollte maximal drei Wochen in Anspruch nehmen. Bei einer Zusage kann die Kur zeitnah bzw. im Rahmen eines angegeben Zeitrahmens angetreten werden. Oft beträgt dieser mehrere Monate.
Wer trägt die Kosten für eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur?
Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Gesundheitsleistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen wird. Gesetzlich ist eine Zuzahlung vorgesehen, die bei einer Eltern-Kind-Kur 10 Euro pro Kalendertag für den Erwachsenen beträgt. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist keine Zuzahlung zu leisten.
Begleitet ein Erwachsener das Kind zur Kur/ Rhea-Maßnahme, entfällt die gesetzliche Eigenleistung vollständig.
Auch für die Anreise zum Kurort übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der anfallenden Kosten. Der Eigenanteil beträgt für Erwachsene in der Regel mindestens 5 Euro, höchstens aber 10 Euro pro Fahrt. Diese Kosten müssen auch für mitreisende Kinder gezahlt werden. Es sei denn, Patient*innen reisen mit der Bahn an. Hier fahren Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mit, sofern sie auf dem Ticket des Elternteils eingetragen sind.
Handelt es sich bei der Kur um eine Rehabilitationsmaßnahme übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, das heißt, es muss auch keine Zuzahlung geleistet werden.
Tipp: Wer unsicher ist, welche Kosten übernommen werden und welche nicht, sollte immer den Kontakt zu seiner Krankenkasse suchen.
Was tun, wenn die Eltern-Kind-Kur abgelehnt wird?
Wird der gestellte Antrag auf eine Kur von der Krankenkasse abgelehnt, sollte man der Entscheidung unmittelbar widersprechen (innerhalb eines Monats nach Eingang der Absage). Oft führt ein Widerspruch zum Erfolg und zur Bewilligung der Kur.
Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Artikels dient lediglich der Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose. Treten Unsicherheiten, dringende Fragen oder Beschwerden auf, solltet ihr euren Arzt oder eure Ärztin kontaktieren.