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Schülerjobs: Wo dürfen Teens mit 13, 14 oder 15 Jahren arbeiten und wie viel dürfen sie verdienen?

Mädchen im Teenageralter in einem Kaffee. Es trägt eine Schürze und ein Tablett.
© AdobeStock/ pavel siamionov

Diese Jobs eignen sich für Teenager zwischen 13 und 16 Jahre

Und das dürfen die Kids abgabenfrei verdienen.

Reicht das Taschengeld nicht aus, bleibt Teenagern nichts anderes übrig, als sich einen Neben- oder Schülerjob zu suchen. Aber wo darf man mit 13, 14 oder 15 Jahren schon arbeiten und wie viel darf man verdienen?

Inhaltsverzeichnis

Als Teenager braucht man eigentlich immer Geld. Kinobesuche, Klamotten, die Pizza mit den Freund*innen, so ziemlich alles kostet Geld. Bei den wenigsten Kindern zwischen 13 und 18 Jahren reicht das Taschengeld für alles, was sie machen und haben wollen.

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Ein Schülerjob ist deshalb eine gute Möglichkeit, das Taschengeld aufzubessern. Aber wo darf man mit 13, 14 oder 15 Jahren schon arbeiten? Wie lange darf man wochentags oder am Wochenende arbeiten und wie viel Geld kann man sich im Monat dazu verdienen?

All das ist selbstverständlich gesetzlich geregelt. Wir haben uns für euch schlau gemacht und versucht, alles einfach und kompakt zusammenzufassen.

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Schülerjobs ab 13 Jahren

Schülerinnen und Schüler dürfen erst ab einem Alter von 13 Jahren Geld verdienen, das regelt das Jugendschutzgesetz. Das gilt für offizielle Jobs außerhalb des Familien- oder Bekanntenkreises. Das heißt, ein 12-jähriges Kind darf beispielsweise den Großeltern im Garten oder beim Einkauf helfen und die Großeltern dürfen ihrem Enkel dafür ein paar Euro geben. Mit 12 Jahren oder jünger darf man aber keine Jobs im Supermarkt, Café oder dem Blumenladen ausüben. Das ist theoretisch erst ab einem Alter von 13 Jahren möglich. Hier sollte man immer bei der potenziellen Arbeitsstelle nachfragen, ob man bereits mit 13 Jahren arbeiten kommen kann.

Wie lange darf man mit 13 Jahren arbeiten?

Egal ob Ferienjob oder Mini- bzw. Nebenjob, im Alter von 13 Jahren dürfen Schülerinnen und Schüler maximal 2 Stunden pro Tag, an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Zudem darf die Tätigkeit nicht vor 8 Uhr morgens oder nach 18 Uhr abends ausgeführt werden und bedarf immer der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Wo darf man mit 13 Jahren arbeiten?

Für die Arbeit selbst gilt, dass sie ein 13-jähriges Kind weder psychisch noch physisch überfordern darf. Fließbandarbeit ist nicht gestattet. Geeignete Arbeiten in dem Alter sind:

  • Zeitung austragen
  • Hundesitting
  • Nachhilfe
  • Babysitting
  • Einkaufshilfe

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Wie viel Geld darf man mit 13 Jahren verdienen?

Es gibt keine gesetzliche Grenze, wie viel Geld man sich mit 13 Jahren dazuverdienen kann. Übersteigen die Einkünfte 520 Euro im Monat nicht, fallen auch keine Steuern oder Versicherungsbeiträge an.

Schülerjobs ab 14 Jahren

Für 14-Jährige gelten sehr ähnliche Regelungen und Möglichkeiten für den Zuverdienst wie für 13-Jährige. Sie dürfen maximal 2 Stunden am Tag, an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Das Arbeiten am Wochenende ist nur in einigen Branchen, wie dem Gesundheitswesen, der Gastronomie oder Landwirtschaft erlaubt. Und die Arbeit darf weder vor der Schule, noch nach 18 Uhr ausgeübt werden.

Steuer- und versicherungsbefreit sind Jugendliche mit 14 Jahren in ihrem Schülerjob nur, wenn der monatliche Verdienst unter 520 Euro liegt.

Schülerjobs ab 15 Jahren

Auch mit 15 Jahren sind die Möglichkeiten des Schülerjobs durch das Jugendschutzgesetz beschränkt möglich, wenn auch umfangreicher als noch mit 13 oder 14 Jahren.

Wie lange darf man mit 15 Jahren arbeiten?

Mit 15 Jahren darf man neben seiner Hauptbeschäftigung, nämlich dem Schulbesuch, bereits bis zu 8 Stunden täglich an bis zu 5 Tagen in der Woche arbeiten. Die Wochenenden sind dabei ausgenommen, es sei denn, ein*e Schüler*in arbeitet in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen oder einer offenen Verkaufsstelle (Bäcker, Supermarkt, Kiosk). Hier darf er oder sie auch am Wochenende arbeiten, sofern die 5 Tage nicht überschritten werden.

Besonderheit Ferienjob

Wer in den Sommerferien jobben möchte, darf mit 15 Jahren bis zu 4 Wochen am Stück auch einer Vollzeittätigkeit (35–40 Wochenstunden) nachgehen.

Wo darf man mit 15 Jahren arbeiten?

Auch mit 15 Jahren ist eine Schülerin oder ein Schüler noch minderjährig. Daraus ergibt sich, dass eine Tätigkeit weder psychisch noch physisch belastend sein darf, keine gefährlichen Stoffe oder Arbeit unter Extrembedingungen beinhalten darf. Geeignete Jobs ab 15 Jahren sind:

  • Babysitten
  • Nachhilfe
  • Kellnern/ Service
  • Lagerarbeit

Wie viel Geld darf man mit 15 Jahren verdienen?

Schüler*innen, die weniger als 520 Euro monatlich verdienen, müssen ihre Einkünfte nicht versteuern oder Versicherungsbeiträge zahlen. Verdient ein Kind regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat, muss es Abgaben für die Lohnsteuer und Sozialversicherung leisten.

Besonderheit Ferienjob

Schüler*innen, die nur zeitlich begrenzt angestellt sind, beispielsweise für 4 Wochen während der Sommerferien, dürfen in dieser Zeit täglich mehr Stunden leisten, also beispielsweise in Vollzeit arbeiten, und auch mehr verdienen, ohne Steuern oder andere Abgaben dafür zu zahlen. Das ist möglich, weil sie mit der kurzzeitigen Anstellung aufs gesamte Jahr gerechnet unter dem Steuerfreibetrag von 9.744 Euro bleiben. Dazu erklären wir euch gleich noch ein bisschen mehr.

Schülerjobs ab 16 Jahren

Mit 16 Jahren dürfen Schüler*innen weiterhin bis zu 8 Stunden am Tag an 5 Tagen in der Woche arbeiten, sofern die schulischen Leistungen nicht darunter leiden. Wer in diesem Alter steuer- und abgabenfrei bleiben möchte, sollte darauf achten, monatlich nicht mehr als 520 Euro zu verdienen.

Ausnahmen sind Ferienjobs, die zeitlich begrenzt sind. Hier dürfen Schüler und Schülerinnen mit 16 Jahren für die Dauer in Vollzeit arbeiten (35–40 Wochenstunden) und entsprechend mehr verdienen.

Schülerjobs über 520 Euro monatlich

Je nach Job und Branche kann man auch als Schüler*in mehr als 520 Euro verdienen, muss dann jedoch monatliche Abgaben leisten. Bleibt man mit seinem Jahresgehalt unter dem Steuerfreibetrag von 9.744 Euro, was in etwa einem Brutto-Monatsgehalt von 812 Euro entspricht, kann man sich die gezahlte Lohnsteuer über den Steuerfreibetrag in der Steuererklärung zurückholen.

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