Nach der Geburt eines Kindes ist die Mutter dank des Mutterschutzgesetzes für mindestens acht Wochen von ihrem Beruf bezahlt freigestellt. Mehr noch, Arbeitgeber dürfen Frauen nach der Geburt für diese Zeit nicht beschäftigen. Vätern war diese gesetzliche Regelung einer bezahlten Freistellung unmittelbar nach der Geburt eines Kindes bisher verwehrt. Das soll sich im kommenden Jahr jedoch ändern.
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Familienministerin Lisa Paus möchte bereits 2023 den sogenannten Vaterschaftsurlaub gesetzlich verankern lassen. Als Ergänzung im Mutterschutzgesetz soll er es Vätern bedingungslos ermöglichen, im Anschluss an die Geburt ihres Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub zu nehmen.
Das, so Paus gegenüber der Funke Mediengruppe, sei ein „weiterer wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Eine bezahlte Freistellung des Vaters ermögliche es beiden Elternteilen, in den wichtigen ersten Lebenstagen „Zeit füreinander und das Baby zu haben“.
Inkrafttreten solle nach Paus‘ Plan das Gesetz dann ab 2024. Aktuell sei die wirtschaftliche Lage zu angespannt. Eine Durchsetzung des Gesetzes bereits im kommenden Jahr würde nach Aussage der Familienministerin vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen zu sehr zu schaffen machen.
Bereits heute haben Eltern die Möglichkeit, gemeinsam Elternzeit zu nehmen. Bis zu drei Jahre sind möglich. Teilen sich die Partner die Elternzeit bzw. nimmt der Vater mindestens zwei Monate Auszeit, können bis zu 14 Monate davon mithilfe des Elterngelds bezahlt werden.
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Auch eine Erweiterung auf 28 Monate Elterngeldzahlung ist möglich, wenn beide Partner in Elternzeit gehen. Durch das Elterngeld Plus beziehen Familien für einen längeren Zeitraum die Unterstützung, dann jedoch nur monatlich die Hälfte des festgesetzten Elterngeldbetrags.