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Namensrecht: Wie viele Vornamen darf (m)ein Kind haben?

Nahaufnahme eines Kleinkindes, das verschmitzt in die Kamera grinst.
© AdobeStock/ Ramona Heim

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SPD, Grüne und FDP haben für eine Reform des Namensrechts gestimmt. Bei den Nachnamen wird sich also einiges ändern. Aber wie sieht es eigentlich bei den Vornamen aus? Dürfen Eltern ihrem Kind wahllos viele geben?

Am letzten Freitag (12.04.2024) stimmten die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Damit ist geplant, dass beide Eheleute zukünftig auch einen Doppelnamen als Ehenamen tragen dürfen. Frau Mustermann und Herr Lehmann dürften sich damit beide Mustermann(-)Lehmann oder Lehmann(-)Mustermann nennen. Bisher durfte nur ein*e Ehepartner*in einen zusammengesetzten Doppelnamen tragen.

Möchten beide Ehepartner*innen ihren individuellen Nachnamen behalten, ist das selbstverständlich weiterhin möglich, gemeinsame Kinder des Paares sollen zukünftig jedoch auch einen Doppelnamen tragen können. Heiraten also Frau Mustermann und Herr Lehmann, möchten aber beide ausschließlich ihren Namen behalten, dürfen die gemeinsamen Kinder trotzdem den Namen Mustermann(-)Lehmann tragen. Das soll mit, auf Erklärung der Eltern, aber auch ohne Bindestrich gehen.

Mehr als zwei Nachnamen soll es auch nach der Reform des Namensrechts nicht geben dürfen.

Die Anzahl an Vornamen ist in Deutschland allerdings nicht eindeutig oder gar gesetzlich geregelt. Theoretisch dürfte euer Nachwuchs im Stile der britischen Royals also zum Beispiel William Arthur Philip Louis (Prinz William) heißen. Oder ihr nennt eure Tochter Madeleine Thérèse Amelie Josephine, nach der Prinzessin von Schweden. Vier, fünf, sechs oder sogar 12 Vornamen – the sky is the limit, wenn es um die Anzahl der Vornamen geht. Also, zumindest theoretisch.

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Empfehlungen für Standesämter

Tatsächlich nämlich gibt es Empfehlungen für Standesämter. Die entscheiden am Ende darüber, ob ein Name ‚erlaubt‘ ist oder nicht. Und diese Empfehlung beläuft sich aktuell auf fünf Vornamen. Weil es sich aber eben nur um eine Empfehlung handelt, ist sie nicht bindend, weshalb es auch bei uns in Deutschland Kinder gibt, die sechs oder sieben Namen tragen.

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Wichtig für Eltern: Solltet ihr eurem Kind überdurchschnittlich viele Vornamen geben wollen, solltet ihr eine schlüssige Argumentation für eure*n Standesamt-Beamt*in bereithalten, warum euer Sohn oder eure Tochter so viele Vornamen bekommen soll. Das letzte Wort dazu hat nämlich das Amt.

Viele Vornamen dank Bindestrich-Trick

Wer schon ahnt, dass er zu viele Vornamen für sein Kind in Betracht zieht, kann die Fünf-Vornamen-Empfehlung auch ein wenig austricksen. Ein Doppelname verbunden durch einen Bindestrich zählt streng genommen nämlich als ein Vorname. Marie-Louise, Gian-Luca, Ann-Kathrin oder Jan-Erik klingen allesamt nach zwei Vornamen, gelten aber nur als einer.

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Man könnte seinem Kind also locker zehn Vornamen geben, solange man sie in fünf Zweiergruppen sortiert.

Was machen viele Vornamen mit dem Kind?

Bei all der (Vor-)Namensfreiheit, die Eltern genießen, sollte man nicht vergessen, was zwei handvoll Vornamen mit einem Kind machen. Es ist fraglich, dass es diese Vielzahl auch wirklich mit Freuden trägt. Man erspart sich und seinem Kind also viele Nerven, wenn man es bei zwei oder drei Vornamen belässt. Am Ende entscheidet aber natürlich ihr als Eltern.