Erwerbstätige sind in der Regel über ihre Arbeitgeber*innen krankenversichert. Voll- oder Teilzeitbeschäftigten wird Monat für Monat ein Betrag für die gesetzliche Krankenversicherung abgezogen.
Wenn man einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, wie einem 538-Euro-Job, fallen keine Steuern an. Da stellt sich die Frage, ob man hier dann überhaupt krankenversichert ist? Wir klären auf!
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Minijobs sind beliebt
Minijobs sind sehr beliebt. Das zeigen auch die Zahlen der Beschäftigten in Deutschland, die ausschließlich einem Minijob nachgehen. Laut dem „Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut“ gingen im Jahr 2021 4,3 Millionen Personen einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Klar, Minijobs sind lukrativ, um sich noch etwas dazuzuverdienen. Damit ein Minijob steuerfrei bleibt, gilt es jedoch, die Verdienstgrenze von 538 Euro monatlich im Blick zu behalten. Das bedeutet aber nicht, dass du jeden Monat dasselbe verdienen musst. Du kannst auch mal über die 538-Euro-Grenze kommen. Hauptsache, du überschreitest die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro (Stand 2024) nicht.
Ausgehend von der jährlichen Verdienstgrenze kannst du zum Beispiel in drei Monaten eines Jahres 600 Euro verdienen, wenn du in den übrigen neun Monaten insgesamt weniger als 4.650 Euro verdienst. In Bezug auf die Arbeitszeit sind Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen also flexibel, wenn sie die Verdienstgrenzen beachten.
Das bedeutet auch, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung Brutto- und Nettolohn identisch sind. Eigentlich. Denn bei Minijobs musst du zwar keine Steuern zahlen, du bist aber rentenversicherungspflichtig. Von dieser Pflicht kannst du dich aber befreien lassen.
Ob das für dich Sinn ergibt, erfährst du in diesem Artikel: Minijob: Lohnt sich eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Bin ich im Minijob automatisch krankenversichert?
Aber wie sieht das eigentlich mit der Krankenversicherung aus? Wenn ein Minijob steuerfrei ist, bin ich dann überhaupt krankenversichert? Die Antwort lautet: Nein.
Du musst dich also anderwärtig krankenversichern, da in Deutschland seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht besteht. Je nachdem, ob du neben dem Minijob studierst, Rente beziehst oder Arbeitnehmer*in bist, bist du aber oftmals schon krankenversichert.
Studierende, Rentner*innen & Arbeitnehmer*innen sind in der Regel bereits versichert
Studierende haben in aller Regel eine studentische Krankenversicherung, Rentnerin*innen sind der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zugeordnet. Arbeitnehmer*innen und Familienversicherte sind ebenfalls krankenversichert. Hast du zum Beispiel bereits eine Voll- oder Teilzeitstelle, wirst du als Arbeitnehmer*in automatisch über deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin versichert.
Schüler*innen, Studierende, Praktikant*innen bis einschließlich 25 Jahren, Kinder bis 18 Jahre und Ehepartner*innen bzw. Partner*innen in eingetragenen Lebensgemeinschaften können in die kostenlose Familienversicherung aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein Elternteil oder der Partner bzw. die Partnerin einer gesetzlichen Krankenkasse angehört und Beiträge zahlt. Für Personen, die sich mitversichern lassen, gilt allerdings eine Einkommensgrenze von 538 Euro monatlich.
Freiwillig versichern lassen
Du kannst dich aber auch freiwillig gesetzlich oder privat versichern lassen. In diesem Fall musst du sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil tragen. Freiwillig Versicherte zahlen mindestens 200 Euro monatlich. Da sich der Beitrag für die Krankenkasse aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag ergibt, hängt der genaue Betrag von der Krankenkasse ab. Bei einer privaten Versicherung im Minijob unterscheiden sich die Kosten je nach Leistungsumfang, Gesundheitszustand und Alter stark.
Weitere Informationen findest du auf der Seite der Minijob-Zentrale.
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Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.