Veröffentlicht inJob & Geld, Job & Karriere

Erbe ausschlagen: Diese Frist ist entscheidend

Eine junge Frau mit schulterlangem braunem Haar sitzt nachdenklich auf einem grauen Sofa, hält ein Dokument und schaut auf ihr Smartphone.
© Getty Images

Vorab im Video: Plötzlich einsam: Was tun, wenn der Partner stirbt?

Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, ist das für die hinterbliebene Person eine der wohl schwierigsten Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Wir verraten, was in der Situation helfen kann.

Erbe mit Schulden? Dann kann eine Ausschlagung sinnvoll sein. Erfahre, wie das geht, welche Frist gilt und was mit deinem Erbteil passiert.

Du hast geerbt, allerdings besteht der Nachlass überwiegend aus Schulden? Dann könnte es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen. Wie das geht und welche gesetzliche Frist du dabei einhalten musst, erfährst du hier.

Erbe ausschlagen: Das ist zu beachten

Wenn eine Person stirbt, geht sowohl das Vermögen als auch die Schulden, die die Person besitzt, auf den oder die Erben über. Da also Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen, sollte man sich so schnell wie möglich einen Überblick über die Vermögenssituation des Erblassers oder der Erblasserin machen.

Auch lesen: Trauer bewältigen: Was tun, wenn alles sinnlos erscheint?

Stellst du dabei fest, dass der Verstorbene hohe Schulden angesammelt hat, die das Erbe möglicherweise übersteigen, wäre eine Ablehnung sinnvoll. Ein Erbe kannst du innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen ab Kenntnisnahme des Erbfalls ausschlagen.

Lesetipp: Pflichtteil beim Erbe: So viel steht Kindern wirklich zu

Nach dieser Frist geht das Erbe auf dich über und du trittst automatisch in die Rechtsposition des oder der Verstorbenen ein.

Wenn du als einer von mehreren Erben dein Erbe ausschlägst, gibt es grundsätzlich zwei mögliche Szenarien, abhängig von der Erbfolge und den gesetzlichen Regelungen:

  1. Ersatz- oder Nacherben treten an deine Stelle
    Falls es eine testamentarische Regelung oder eine gesetzliche Erbfolge gibt, die vorsieht, dass deine gesetzlichen Erben (z. B. deine Kinder oder Ehepartner) an deine Stelle treten, dann würden sie deinen Erbteil übernehmen. Das passiert automatisch, wenn sie nicht ebenfalls ausschlagen.
  2. Anwachsung an die anderen Erben
    Falls keine Ersatz- oder Nacherben bestimmt sind und niemand an deine Stelle tritt, geht dein Erbteil nach § 1932 BGB (Aneignung des Erbteils) automatisch auf die verbleibenden Miterben über. Das bedeutet, die anderen Erben der Erbengemeinschaft teilen sich deinen Anteil untereinander auf.

Schlägst du dein Erbe aus und hast minderjährige Kinder, musst du das Erbe für sie also ebenfalls ausschlagen.

Auch lesen: Richard Lugner: Sind Expartner grundsätzlich erbberechtigt?

Hinweis: Hast du nichts geerbt, weil du möglicherweise im Rahmen einer letztwilligen Verfügung enterbt wurdest, kannst du unter Umständen Pflichtteilsansprüche geltend machen. Ist man pflichtteilsberechtigt, muss man den Pflichtteil unbedingt einfordern. Hierzu müssen sich Pflichtberechtigte an den oder die Erben wenden und Auskunft über die Erbmasse einholen. Auch hierfür gibt es entsprechende Fristen.

Eine Alternative zur Ausschlagung des Erbes ist die Beantragung einer Nachlassverwaltung. Diese kann bis zwei Jahre nach Eintritt des Erbfalls beim Nachlassgericht beantragt werden.

Das Gericht bestellt daraufhin einen Nachlassverwalter, der die Schulden aus dem Erbe begleicht. Damit kannst du ebenfalls umgehen, mit deinem privaten Vermögen für die Schulden des Erblassers aufkommen zu müssen.

Mehr Lesestoff: