Derzeit hört und liest man immer wieder von der tragischen Geschichte des Schauspielers Heinz Hoenig. Der 72-Jährige ist schwer erkrankt und muss sich derzeit im Krankenhaus behandeln lassen. Unter anderem habe er ein Loch in der Speiseröhre und seine Aorta muss ausgetauscht werden.
Heinz Hoenig unterzog sich daher bereits einer schweren Operation. Eine weitere steht noch an.
Doch damit nicht genug. Denn neben den gesundheitlichen Problemen rückten auch seine finanziellen Sorgen in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Denn der ehemalige Dschungelcamp-Teilnehmer ist nicht krankenversichert und muss die hohen Kosten für die Behandlungen im Krankenhaus selbst tragen.
Auch lesen: Minijob: Bin ich automatisch krankenversichert?
Eine solch hohe finanzielle Belastung, wie die Kosten einer Operation, ist für viele der finanzielle Ruin. Daher machte seine Frau Annika zuletzt mit einem Spendenaufruf auf sich aufmerksam. Dabei betonte die 32-Jahre-jüngere Annika stets, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Ehemann aufgrund seines Alters nicht mehr aufnehmen wollten.
In diesem Zusammenhang habe ich mich gefragt, wie es sein kann, dass man keine Krankenversicherung hat. Immerhin gibt es in Deutschland ja eine Krankenversicherungspflicht. Ich selbst habe vor ein paar Jahren meine Krankenversicherung gewechselt, allerdings nicht von privat zu gesetzlich, sondern lediglich von einer gesetzlichen Versicherung zu einer anderen gesetzlichen. Dabei habe ich nur noch in Erinnerung, dass es relativ unkompliziert abgelaufen ist.
Ganz anders scheint die Sache jedoch auszusehen, wenn man von der privaten in die gesetzliche Versicherung wechseln will. Je nach Ausgangslage hat man in diesem Fall große Hürden vor sich und teilweise wird ein Wechsel sogar unmöglich. Doch in welchen Fällen ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt machbar?
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Grundsätzlich ist es möglich, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, allerdings unterscheidet sich der Ablauf und die damit verbundenen Schwierigkeiten, abhängig von deinem Alter und deinem Arbeitsverhältnis.
Generell können angestellte Privatversicherte nur zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie ihr Bruttoeinkommen auf einen entsprechenden Betrag senken. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt im Jahr 2024 bei 69.300 Euro. Ab diesem Einkommen wirst du wieder versicherungspflichtig und hast zwei Wochen Zeit, um dich für eine Versicherung deiner Wahl zu entscheiden.
Als Selbstständige*r kannst du einen Hauptjob in einem Angestelltenverhältnis annehmen. In diesem Fall muss deine Selbstständigkeit jedoch dein Nebenjob sein. Dein Hauptberuf muss nämlich den Hauptteil deiner Einnahmen und deiner Arbeitszeit ausmachen. Voraussetzung ist, dass du mehr als 538 Euro (Minijobbasis) verdienst, aber weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 Euro.
Die zweite Möglichkeit, um als Selbstständige*r von der privaten in die gesetzliche Versicherung zu wechseln, wäre über deine*n Partner*in der Familienversicherung beizutreten. Beitragsfrei ist das für dich aber nur, wenn du kein eigenes Geschäft mehr hast. Das geht auch nur dann, wenn du monatlich nicht mehr als 608 Euro verdienst.
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln: Das gilt für Personen ab 55
Ist man älter als 55 Jahre, wird es jedoch schwierig, in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Bestand in den vergangenen fünf Jahren in mindestens der Hälfte der Zeit keine Versicherungspflicht, weil der oder die Betroffene zu viel verdient hat, ist eine Wiederaufnahme in die gesetzliche Kasse ausgeschlossen. Auch wenn die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wurde oder der oder die Betroffene von der Versicherungspflicht befreit war, ist eine Rückkehr unmöglich.
Der Gesetzgeber*in hat die Rechte für Privatversicherte stark beschränkt und so dürfen Versicherungen ein Höchstalter für den Eintritt angeben. Dieses Höchstalter liegt häufig sogar bei 45 Jahren.
Damit will der Staat verhindern, dass Versicherte zunächst von den Leistungen der Privatversicherung profitieren und später, wenn die Beiträge zu teuer werden, wiederum durch das System des Solidaritätsstaats einen Nutzen ziehen.
Solltest du vor diesem Problem stehen, lasse dich in jedem Fall über das weitere Vorgehen beraten. Anlaufstellen wären die Verbraucherzentralen, ein Fachanwalt für Sozialrecht oder die unabhängige Patientenberatung.
Mehr Lesestoff zum Thema Job und Krankmeldung:
Darf ich krankgeschrieben Urlaub machen? Es kommt auf die Erkrankung an
AU seit dem 1.1. abgeschafft: Das musst du über die elektronische Krankmeldung wissen