Wenn man seinen Job, verliert, kann es einem erst mal den Boden unter den Füßen wegziehen und es braucht etwas Zeit, um sich auf die veränderte Situation einzustellen. Unabhängig von den Gründen der Arbeitslosigkeit stellt man sich dann Fragen wie ‚Was muss ich jetzt tun?‘, ‚Wie geht es jetzt weiter?‘ oder ‚Wo bewerbe ich mich nun?‘.
Zur Erwerbstätigkeit gehört eben nicht nur, dass man arbeiten geht und dafür Geld verdient, was im Falle der Arbeitslosigkeit erst mal wegfällt, man ist in der Regel nämlich auch über den Arbeitgeber krankenversichert. Doch was passiert damit eigentlich, wenn ich meinen Job verlieren? Bin ich weiterhin krankenversichert oder muss ich mich nun selbst um meinen Versicherungsschutz kümmern?
Arbeitslos? Bin ich trotzdem krankenversichert?
Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Ja, auch wenn man arbeitslos wird, ist man weiterhin krankenversichert. Seit 2009 besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht.
Wenn man sich arbeitslos gemeldet hat und Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, meldet einen der Leistungsträger als neues versicherungspflichtiges Mitglied bei der Krankenkasse.
Dabei müssen Arbeitslose die Beiträge nicht selbst zahlen. Die Beiträge der Empfänger von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit. Das Jobcenter bezahlt die Beiträge für Bürgergeld-Empfänger.
Du bleibst also auch nach der Kündigung weiterhin Mitglied bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch Personen, die trotz Arbeitslosigkeit keine Leistungen beziehen, sind krankenversichert. Ob gesetzlich oder privat hängt, von der individuellen Ausgangssituation ab.
Du kannst auf Antrag auch beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden. Wenn das nicht möglich ist, musst du dich freiwillig versichern lassen.
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Kann ich auch von der Privatversicherung in die gesetzliche wechseln, wenn ich arbeitslos geworden bin?
Privatversicherte, die arbeitslos werden, können in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn sie Leistungen beziehen. Allerdings gilt das nur für Arbeitslose unter 55 Jahre. Bürgergeldempfänger*innen können nicht wechseln.
Wenn du deinen Job verlierst, ist es wichtig, sich so schnell wie möglich arbeitslos zu melden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Das Jobcenter informiert die Krankenversicherung, sobald du Leistungen beziehst. Auch der oder die ehemalige Arbeitgeber*in ist dazu verpflichtet, deinen Wegfall bei der Krankenversicherung zu melden. Da das aber nicht immer reibungslos funktioniert, solltest du selbst proaktiv werden und dich an die Krankenkasse wenden.
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