Ein neues Jahr hält in aller Regel auch einige Änderungen bereit. Vor allem Rentner und Rentnerinnen müssen sich 2024 auf ein paar wichtige Veränderungen einstellen. Einiges galt bereits ab dem 1.1.2024, andere Neuerungen gelten erst im Laufe des Jahres.
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Rente und Grundfreibetrag steigen, dafür fallen für einige mehr Steuern an
Das Wichtigste gleich zu Beginn: Die Rente ist seit dem 1. Juli 2024 um 4,57 % gestiegen.
Ab einer bestimmten Einkommensgrenze wird das Einkommen nicht mehr für die Berechnung des Rentenbeitrags einbezogen. Dieser Grundfreibetrag ist 2024 ebenfalls gestiegen und liegt nun bei 11.604 Euro.
Allerdings müssen aufgrund der Rentenerhöhung im Juli 2024 auch 114.000 Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen, die das zuvor nicht mussten.
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Allerdings erhöht sich die Steuer für Rentner*innen. Alle, die ab 2024 in Rente gehen, müssen nun Steuern auf 84 % ihrer Rente zahlen. Zuvor waren es noch 83 %. Im neuen Jahr bleiben nur noch 16 % steuerfrei. Für Personen, die ihre Rente bereits vor 2023 angetreten haben, ändert sich nichts aus Steuersicht.
Das Renteneintrittsalter ist auf 66 Jahre gestiegen
Das Renteneintrittsalter ist mit dem 1.1.2024 auf 66 Jahre gestiegen. Ab dem Jahrgang 1959 wird das Renteneintrittsalter dann in 2-Monats-Schritten angehoben. Für alle, die 1964 geboren wurden, beginnt der reguläre Renteneintritt mit 67 Jahren. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters ist dann 2031 abgeschlossen.
Langjährig versicherte Arbeitnehmer*innen können abschlagsfrei in Rente, wenn sie mindestens 45 Jahre lang erwerbstätig waren. Für Menschen mit Schwerbehinderung wird die Altersgrenze stufenweise von 63 auf 65 angehoben. Für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die ab dem 1. Januar 1952 geboren sind, erhöht sich Altersgrenze stufenweise auf 62 Jahre.
Verdienstgrenze für Rentner 2024 gestiegen
Viele Rentner*innen verdienen sich mit einem Minijob noch etwas dazu. Allerdings gibt es eine Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuern anfallen. Diese lag bislang bei 520 Euro. Seit Anfang 2024 ist diese Grenze jedoch auf 538 Euro angehoben worden.
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Personen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen mit dem Jahreswechsel ebenfalls mehr verdienen. Die Grenze bei einer teilweisen Erwerbsminderung liegt bei 37.117,50 Euro jährlich. Bei einer vollen Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18.558,75 Euro.