Die hohe Inflation ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Herausforderung. Immer mehr ältere Menschen drohen in die Armut abzurutschen. Um das zu verhindern, springt der Sozialstaat mit der Grundsicherung ein. Wir verraten dir, wer Anspruch darauf hat und um wie viel Geld es sich dabei handelt.
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Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung, die Menschen unterstützen soll, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, um ein möglichst sorgenfreies Leben zu garantieren. Sie tritt in Kraft, wenn man mit den eigenen Mitteln den Lebensunterhalt nicht mehr stemmen kann.
Wer hat Anspruch auf die Grundsicherung?
Wer also mit seiner Rente nicht über die Runden kommt, hat Anspruch auf die Grundsicherung. Darunter fallen auch diejenigen, die in ihren Leben (fast) nicht auf dem Erwerbsmarkt tätig waren.
Pauschal gilt: Wer im Monat mit weniger als 924 Euro Einkommen rechnen muss, kann die Grundsicherung beantragen.
Dafür muss man bereits die reguläre Altersrente beziehen können oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein.
Woraus setzt sich die Grundsicherung zusammen?
Die Höhe der Grundsicherung wird bei Betroffenen im Einzelfall geprüft. Denn neben dem regulären Einkommen spielen für das Sozialamt auch Vermögen und Einkünfte des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin eine entscheidende Rolle.
Zu dem Einkommen neben Rente und Pension fallen auch Krankengeld und Zinsen. Auch Mieteinnahmen und andere Hinzuverdienste sind dabei zu berücksichtigen. Der Grundrentenzuschlag und das Pflegegeld sind von davon ausgeschlossen.
Was zählt als Einkommen?
Als Einkommen zählt unter anderem:
- Das Erwerbseinkommen
- Renten und Pensionen
- Die Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern
- Das Elterngeld über 300 Euro
- Miet- und Pachteinnahmen
- Kinder- und Krankgeld
- Zinsen
Was zählt als Vermögen?
Unter den Begriff „Vermögen“ fallen folgende Dinge:
- Bargeld
- Wertpapiere
- Haus/Immobilie
- Grundvermögen
- Sparguthaben
- PKW
Wie viel Geld steht einem mit der Grundsicherung zu?
Seit 2023 liegt der Regelsatz für Empfänger und Empfängerinnen bei 502 Euro im Monat. Wer gemeinsam mit seinem Lebenspartner oder seiner Lebenspartnerin die Grundsicherung in Anspruch nimmt, kommt auf 451 Euro pro Person oder 902 Euro insgesamt.
Mit der Grundsicherung sollen vor allem die Lebensunterhaltskosten gezahlt werden können, worunter auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen. Auch Vorsorgebeiträge und Mehrbedarf für bestimmte Personen (bspw. Schwerbehinderte oder Sonderfälle) sollen damit abgedeckt werden.
Zusätzlich werden vom Sozialamt die Kosten für das Wohnen und die Heizung übernommen. Diese Leistungen erhalten Betroffene neben der Grundsicherung dazu, sofern sie angemessen und gerechtfertigt sind.
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Wie lange bekomme ich die Grundsicherung?
Nachdem der Antrag erfolgreich eingereicht und genehmigt wurde, gelten die Zahlungen für 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, um die Grundsicherung weiterhin zu erhalten.
Rückwirkend kann die Leistung nicht beantragt werden. Wer sich länger als 4 Wochen im Ausland aufhält, wird der Geldhahn zugedreht und die Auszahlungen werden gestoppt.
Wo kann man die Grundsicherung beantragen?
Wer einen Antrag auf Grundsicherung stellen will, muss mit dem Sozialamt in Kontakt treten. Dort werden weitere Schritte eingeleitet. Alternativ kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden – die leiten ihn dann an das Sozialamt weiter.