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Witwenrente trotz Scheidung? In diesem Fall hast du Anspruch

Ältere Frau steht am Strand an einen Zaun angelehnt.
© Getty Images / Oliver Rossi

Witwenrente trotz Scheidung?

Haben geschiedene Eheleute dennoch Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Die meisten Witwen und Witwer haben Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Aber habe ich auch als Geschiedene*r Anspruch?

Die Witwenrente soll Hinterbliebene dabei unterstützen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Anspruch auf Witwenrente haben Hinterbliebene, wenn sie mindestens ein Jahr verheiratet waren und der oder die Verstorbene mindestens fünf Jahre lang rentenversichert war. Außerdem dürfen Witwen und Witwer nicht neu verheiratet sein.

Ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin bei einem Unfall ums Leben gekommen, bekommt man die Hinterbliebenenrente auch bei einer kürzeren Ehedauer.

Doch was passiert, wenn ich geschieden bin und mein Ex-Mann bzw. meine Ex-Frau stirbt? Habe ich auch als Geschiedene*r Anspruch auf die Witwenrente?

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Haben Geschiedene Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Geschiedene haben generell keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Trotz Scheidung hast du Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn:

  • eure Scheidung bereits sehr lange her ist. Genauer gesagt, muss sie vor dem 1. Juli 1977 geschieden worden sein.
  • du nicht neu geheiratet hast.
  • du Unterhalt von deinem verstorbenen Ex-Mann oder deiner verstorbenen Exfrau erhalten hast oder Anspruch darauf bestand.
  • dein*e verstorbene*r Ex-Partner*in mindestens fünf Jahre versichert war oder durch einen Arbeitsunfall gestorben ist oder schon Rente bezogen hat.

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Auch hier gibt es natürlich viele verschiedene Ausnahmefälle. Einer davon wäre, dass du neu geheiratet hast und die Ehe nun aufgehoben oder aufgelöst wurde, zum Beispiel weil der oder die neue Ehepartner*in ebenfalls verstorben ist. In diesem Fall hast du wieder Anspruch auf die Hinterbliebenenrente deines früheren Ehepartners bzw. deiner früheren Ehepartnerin.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet bei Unsicherheiten Beratungstermine an. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, wendest du dich am besten an deinen regionalen Versicherungsträger. Die Telefonnummern findest du hier.

Hinweis: Ob man die Große oder die Kleine Witwenrente erhält, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Welche das sind und wie viel dir zusteht, erfährst du in diesem Artikel: Witwenrente berechnen: Das steht dir als Hinterbliebene zu

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