Für viele Arbeitnehmer*innen gehören Überstunden leider zur Tagesordnung: Mal kommt der Chef oder die Chefin kurz vor Feierabend noch mit einer dringenden Aufgabe um die Ecke. Und mal haben wir so viele Aufgaben auf dem Tisch, dass wir gar nicht hinterherkommen und lieber heute noch ein bisschen länger machen, um die ganzen To-dos nicht mit in den nächsten Arbeitstag nehmen zu müssen.
So oder so: Überstunden können ganz schön anstrengend sein und sind besonders ärgerlich, wenn sie nicht bezahlt werden. Gerade wer regelmäßig Mehrarbeit leistet, wird sich sicher fragen, ob und inwieweit unbezahlte Überstunden überhaupt erlaubt sind. Erfahre hier mehr zu deinen Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer*in.
Auch lesen: Überstunden: Diese Rechte hast du laut Finanz-Experte als Arbeitnehmer
Unbezahlte Überstunden ohne Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag
Laut Gesetz bist du als Arbeitnehmer*in nicht zu Überstunden verpflichtet. Allerdings gibt es Ausnahmen. Ist in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nichts zu Überstunden geregelt, musst du auch keine machen, außer es handelt sich um einen betrieblichen Notfall. Ist beispielsweise die Existenz des Unternehmens gefährdet, kann dein*e Arbeitgeber*in Überstunden von dir verlangen.
Allerdings handelt es sich hierbei um seltene Notlagen, wenn zum Beispiel eine Überschwemmung den Betrieb gefährdet. Personalengpässe oder ein erhöhtes Arbeitsaufkommen gehören nicht zu diesen genannten Notfällen.
Unbezahlte Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten: Ist das rechtens?
Nicht selten finden sich im Arbeits- oder Tarifvertrag Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“. Klauseln wie diese sind jedoch nicht rechtens, vorausgesetzt, dass keine genaue Anzahl an Überstunden festgelegt wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss: Steht im Vertrag, dass 10 Überstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind, ist die Klausel erlaubt.
Der Grund: „Eine zeitlich unbeschränkte Klausel ist unwirksam“, wie die IG Metall auf ihrer Seite schreibt. Ist die Anzahl abgegoltener Überstunden jedoch klar definiert, weiß der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, was auf sie zukommen kann. Eine solche Formulierung wäre demnach rechtens.
Häufig gibt es im Arbeits- oder Tarifvertrag klare Regelungen zu Überstunden inkl. Vergütung. Es können für Überstunden zum Beispiel Zuschläge vereinbart werden. Diese belaufen sich häufig auf 10 bis 25 Prozent zusätzlich zum Bruttostundenlohn. Auch kann vereinbart worden sein, dass Überstunden mit dem regulären Bruttostundenlohn vergütet werden.