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Neben der Entlassung des Finanzministers Christian Lindner (FDP) am 6. November 2024, kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz an, am 15. Januar 2025 die Vertrauensfrage zu stellen. Die Union fordert derweil, dass Scholz mit der Vertrauensfrage nicht bis Januar 2025 wartet, sondern diese sofort stellt. Und auch FDP-Politiker Christian Lindner äußerte sich laut tageschau in einem Statement wie folgt: „Das Richtige wäre nun die sofortige Vertrauensfrage und Neuwahlen.“
Doch was ist die Vertrauensfrage überhaupt und welche Auswirkungen hat der Ausgang der Vertrauensfrage für eine aktuelle Regierung?
Darum geht es bei der Vertrauensfrage
Generell geht es bei der Vertrauensfrage für den Bundeskanzler darum, herauszufinden, ob die Mehrheit im Bundestag noch hinter ihm und seinen Entscheidungen steht. So soll sichergestellt werden, dass die Entscheidungen des Bundeskanzlers auch durch die Mehrzahl der Abgeordneten im Parlament unterstützt werden.
Die Vertrauensfrage ist sozusagen ein Druckmittel des Kanzlers, ähnlich dem sogenannten Misstrauensvotum, das ein Werkzeug des Parlaments darstellt.
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Erhält der Kanzler nicht die Mehrheit der Stimmen für sich, hätte das Neuwahlen zur Folge. Im Fall von Olaf Scholz könnten die Neuwahlen dann bis spätestens Ende März 2025 stattfinden.
Formell kann der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten zunächst vorschlagen, das Parlament innerhalb von 21 Tagen aufzulösen. Danach folgt eine vorgezogene Bundestagswahl.
Nach Artikel 68 des Grundgesetzes erlischt die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen, „sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.“ Laut Gesetz muss die Abstimmung 48 Stunden nach dem Antrag erfolgen (Absatz 2).
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Wie oft wurde in Deutschland bereits die Vertrauensfrage gestellt?
In der Geschichte der Bundesrepublik wurde die Vertrauensfrage bereits fünfmal von vier verschiedenen Bundeskanzlern gestellt. Zum ersten Mal wurde sie von Willy Brandt im Jahr 1972 gestellt. Darauf folgten Helmut Schmidt (SPD) im Jahr 1982, Helmut Kohl (CDU) im Jahr 1982 und zweimal Gerhard Schröder (SPD) in den Jahren 2001 und 2005.
Vertrauensfrage: Wo ist die Abgrenzung zum Misstrauensvotum?
Eine Vertrauensfrage geht vom Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin aus und erfolgt in der Regel nicht im Rahmen einer geheimen Wahl. Das Misstrauensvotum hingegen geht nicht vom Bundeskanzler aus, sondern von den Abgeordneten im Parlament. Diese können dem Kanzler im Rahmen einer Abstimmung ihr Misstrauen aussprechen und einen neuen Bundeskanzler oder eine neue Bundeskanzlerin bestimmen (Grundgesetz, Artikel 68).
Danach muss der Bundestag mit seinem Ersuch an den Bundespräsidenten herantreten. Dieser muss dem Ersuch nachkommen.
Gab es in Deutschland schon mal ein Misstrauensvotum?
Auf Bundesebene gab es insgesamt zweimal ein Misstrauensvotum. 1972 gegen Willy Brandt und 1982 gegen Helmut Schmidt.